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Grundstücksmarkt Essen

Tendenziell stabile Grundstückspreise in 2009.
Mehr zur Immobilienbewertung

Die Angaben beziehen sich auf die erzielten Durchschnittspreise. Innerhalb der einzelnen Kategorien können in Abhängigkeit vom Baujahr, der Beschaffenheit und Austattung sowie der Lage des Bewertungsobjekts große Preisunterschiede bestehen. Die Durchschnittsangaben sind für die Immobilienbewertung nur bedingt geeignet.

 

Einfamilienhäuser in sehr guter Lage         600 T€ bis 1500 T€
Einfamilienhäuser in guter Lage                380 T€ bis 800 T€
Einfamilienhäuser in mittlerer Lage            250 T€ bis 400 T€

Eigentumswohnungen in sehr guter Lage 2 T€ bis 3,2 T€
Eigentumswohnungen in guter Lage        2 T€ bis 2,3 T€
Eigentumswohnungen in mittlerer Lage    1,6 T€ bis 2 T€

Die Wohnungsmieten bewegen sich zwischen 7 und 11 € in Toplagen und 7 bis 9 € pro m² in guter bis mittlerer Lage.

Quelle: Capital 06/2009 Immobilienkompass 2009

Bild von www.essen.de

Mehr Informationen zur Immobilienbewertung

 

Verkehrswertgutachten

Wir erstellen Verkehrswertgutachten zu unterschiedlichen Anlässen und für unterschiedliche Verwendungen

Dipl. Ing. Frank Drews, zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien (Sprengnetter Zertifizierungsgesellschaft mbH), erstellt für Sie Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie. Wenn Sie Ihr Haus bewerten oder Ihre Wohnung bewerten wollen, finden Sie bei uns das passende Angebot.

Was ist Ihr Haus wert ?

Wenn Sie wissen wollen, wieviel Ihr Haus wert ist, dann rufen Sie uns doch an. Dipl. Ing. Frank Drews ist der Experte für Immobilien, der Sie gerne berät: 

Tel. 04524 7359058

 

Verkehrswertgutachten für Gericht

  • Versteigerungen
  • Ehescheidungen
  • rechtliche Streitigkeiten
  • Sozialgericht
  • Amtsgericht
  • Landgericht

Verkehrswertgutachten für Gewerbeimmobilien

  • Bürogebäude
  • Lagerhallen
  • Produktionshallen
  • Kaufhäuser
  • Kirchen
  • Handelsimmobilien

Wertgutachten für Immobilien und Rechte

  • Wohn- und Gewerbeimmobilien
  • Eigentumswohnungen (ETW)
  • Erbbaurechte
  • Sonderimmobilien
  • unbebaute Grundstück
  • Wohnungs- und Nießbrauchrecht
  • Pflegeverpflichtungen
  • Baulasten und Dienstbarkeiten
  • Verrentung von Kaufpreisen

Verkehrswertgutachten für besondere Immobilien

  • Krankenhäuser
  • Kirchengebäude
  • Kindergärten
  • Schulen
  • Hotels
  • Betreiber Immobilien

Verkehrswertgutachten bei Erbschaft

  • Wohnimmobilien
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Gewerbeimmobilien
  • Bürogebäude

Verkehrswertgutachten bei Erbschaftsteuer

  • Wohnimmobilien
  • Gewerbeimmobilien

Verkehrswertgutachten für Betreuer

  • Einfamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser

Verkehrswertgutachten fürs Finanzamt

  • Bestimmung des Betriebsvermögens
    (notwendiges Betriebsvermögen, ggf. gewillkürtes Betriebsvermögen)
  • Ermittlung des gemeinen Werts
  • Ermittlung des Werts einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen
  • Bedarfswertermittlung
  • Teilwertbestimmung
  • Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 198 Bewertungsgesetz
  • Erbschaftssteuer
  • betriebliche Entnahmen
  • Abschreibungen

 

Mietgutachten und Pachtwertgutachten

  • Wohnraum
  • Gewerberaum

 

 

Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens erforderliche Unterlagen

Zur Erteilung eines Gutachtenauftrags wird ein Sachverständigenvertrag abgeschlossen.

Grundsätzlich sollte der Auftraggeber für die Gutachtenaufstellung mindestens nachfolgende Unterlagen bereithalten:

  • einen aktuellen Auszug aus der Katasterkarte im Maßstab 1/1000

  • einen aktuellen Grundbuchauszug

  • Bauzeichungen, Baubeschreibungen

  • Ermittlungen der Wohnflächen und Bruttogrundfläche

  • ggf. Mietverträge, Auflistungen der Mieteinnahmen

  • ggf. Unterlagen oder Informationen zu Belastungen, Baulasten, etc.

  • für Eigentumswohnungen einen Abzug der Teilungserklärung

  • ggf. Erbbaurechtsvertrag


Sollte die Beschaffung dieser Informationen und Unterlagen Schwierigkeiten bereiten, unterstützen wir Sie gerne. Zum Beispiel mit einem kostengünstigen Aufmaß und der Berechnung der Wohnfläche.

Mit Erteilung des Gutachtenauftrags werden unsererseits verschieden Abfragen zum Grundstück,  z. B. zur Klärung der planungsrechtlichen Situation, des Denkmalschutzes, öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Verpflichtungen, Erschließungsbeitragssituation, Bodenbelastungen usw. vorgenommen.

Wir bewerten für Sie Immobilien z.B. in Kiel, Lübeck, Eutin, Plön, Neustadt, Grömitz, Fehmarn, Oldenburg, Kellenhusen, Dahme, Hohwacht, Ahrensböck, Bad Segeberg, Neumünster, Travemünde, Wismar, Boltenhagen.

 

Sehen Sie sich auch die Informationen auf unserer anderen Web-Seite an www.ing-drews.de

 

Kontaktdaten

Kontakt Immobilienbewertung

 

Dipl. Ing. Frank Drews
Sachverständiger für
Immobilienbewertung

Hauptbüro Bochum:
Wasserstraße 165
44799 Bochum
T 0234 9731350

Büro Scharbeutz:
Dorfstraße
23684 Wulfsdorf
T 04524 7359058