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Immobilienbewerter

Informationen zum Thema zertifizierter Sachverständigen für Immobilienbewertung ZIS  Sprengnetter Zertfizierung (WG)

Wir beraten Sie gern auch mündlich, rufen Sie uns an.

In einem umfangreichen Zusatzstudium bei der Wertermittlungsforum Akademie in Sinzig hat Herr Drews die Qualifikation zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung für Verkehrswert/Marktwert-, Beleihungswert- und Versicherungswertermittlung erworben. Zertifizierte Sachverständige (gemäß DIN EN ISO/IEC 17024) haben als Sachverständige im Rahmen eines Prüfungsverfahrens fundiertes Fachwissen im Bereich Immobilienbewertung nachgewiesen. Sie sind zu regelmäßiger Weiterbildung und Qualitätssicherung verpflichtet. Sie werden durch ein von der deutschen Akkreditierungsstelle akkreditiertes Unternehmen (Sprengnetter Zertifizierung GmbH, Sinzig) für Personenzertifizierung von Bewertungssachverständigen nach der DIN EN ISO/IEC 17024 überwacht.

Als Immobilienbewerter ist Herr Dipl.Ing. Frank Drews u.a. für die örtlichen Amtsgerichte, Banken, Unternehmen der Wohnungswirtschaft  und private Auftraggeber tätig.

 

Die Bezeichnungen "zertifizierter Sachverständiger" und "öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger der Kammern"  stehen für höchste Kompetenz im Bereich der Immobilienbewertung.

Während die öffentliche Bestellung und Vereidigung deutschlandweit anerkannt ist, genießt die Zertifizierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 internationale Anerkennung, da die rechtliche Grundlage hierfür in der europäischen Gesetzgebung zu finden ist. Im Zertifizierungsverfahren  werden die Bewerber zu nachfolgenden Bereichen überprüft:

  • Markt-/Verkehrswertermittlung

  • Beleihungswertermittlung

  • Versicherungswertermittlung.

 

Was bedeutet Zertifizierung ?

Wertermittlung ist nicht alleine theoretisch erlernbar (zumal es in diesem Bereich keinen genormten Ausbildungsweg gibt). Die in langjähriger Praxis gewonnenen Erfahrungen sind durch kein Studium zu ersetzen. Nur die Kombination von theoretischem Wissen und jahrelanger praktischer Erfahrung ermöglicht die Kompetenz, die ein anspruchsvoller Auftraggeber erwartet. Eine Zertifizierung setzt daher voraus, dass der Sachverständige nach einer fundierten theoretischen Ausbildung (z.B. einem einschlägigen Studium) mehrere Jahre intensive praktische Bewertungstätigkeit auf dem betreffenden Sachgebiet ausgeübt hat.

Aber nicht nur alleine die praktische Erfahrung unterscheidet den zertifizierten Sachverständigen von dem "nur" Hochschul- oder Akademieabsolventen. Die Pflicht zur Weiterbildung, die regelmäßige Überprüfung von Arbeitsproben und Wissensstand und der ggf. drohende Zertifikatsentzug bewirken, dass die zertifizierten Sachverständigen sich nicht auf einem einmalig erreichten Abschluss "ausruhen" können, sondern gezwungen sind, ihr Fachwissen ständig aktuell zu halten und sich mit den jeweils neuesten bewertungstheoretischen Erkenntnissen auseinanderzusetzen.

Jeder Sachverständige sollte sich deshalb die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zum Ziel setzen. Auch für bereits öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist eine Zertifizierung zu empfehlen, da das international einheitliche Zertifizierungssystem die traditionellen nationalen Qualitätssicherungssysteme - auch die öffentliche Bestellung in Deutschland - nach und nach ablösen wird.

 

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Wir bewerten für Sie Immobilien z.B. in Kiel, Lübeck, Eutin, Plön, Neustadt, Grömitz, Fehmarn, Oldenburg, Ahrensböck, Bad Segeberg, Neumünster, Travemünde, Wismar, Boltenhagen.

 

 

Verkehrswertgutachten

Wir erstellen Verkehrswertgutachten zu unterschiedlichen Anlässen und für unterschiedliche Verwendungen

Dipl. Ing. Frank Drews, zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien (Sprengnetter Zertifizierungsgesellschaft mbH), erstellt für Sie Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie. Wenn Sie Ihr Haus bewerten oder Ihre Wohnung bewerten wollen, finden Sie bei uns das passende Angebot.

Was ist Ihr Haus wert ?

Wenn Sie wissen wollen, wieviel Ihr Haus wert ist, dann rufen Sie uns doch an. Dipl. Ing. Frank Drews ist der Experte für Immobilien, der Sie gerne berät: 

Tel. 04524 7359058

 

Verkehrswertgutachten für Gericht

  • Versteigerungen
  • Ehescheidungen
  • rechtliche Streitigkeiten
  • Sozialgericht
  • Amtsgericht
  • Landgericht

Verkehrswertgutachten für Gewerbeimmobilien

  • Bürogebäude
  • Lagerhallen
  • Produktionshallen
  • Kaufhäuser
  • Kirchen
  • Handelsimmobilien

Wertgutachten für Immobilien und Rechte

  • Wohn- und Gewerbeimmobilien
  • Eigentumswohnungen (ETW)
  • Erbbaurechte
  • Sonderimmobilien
  • unbebaute Grundstück
  • Wohnungs- und Nießbrauchrecht
  • Pflegeverpflichtungen
  • Baulasten und Dienstbarkeiten
  • Verrentung von Kaufpreisen

Verkehrswertgutachten für besondere Immobilien

  • Krankenhäuser
  • Kirchengebäude
  • Kindergärten
  • Schulen
  • Hotels
  • Betreiber Immobilien

Verkehrswertgutachten bei Erbschaft

  • Wohnimmobilien
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Gewerbeimmobilien
  • Bürogebäude

Verkehrswertgutachten bei Erbschaftsteuer

  • Wohnimmobilien
  • Gewerbeimmobilien

Verkehrswertgutachten für Betreuer

  • Einfamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser

Verkehrswertgutachten fürs Finanzamt

  • Bestimmung des Betriebsvermögens
    (notwendiges Betriebsvermögen, ggf. gewillkürtes Betriebsvermögen)
  • Ermittlung des gemeinen Werts
  • Ermittlung des Werts einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen
  • Bedarfswertermittlung
  • Teilwertbestimmung
  • Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 198 Bewertungsgesetz
  • Erbschaftssteuer
  • betriebliche Entnahmen
  • Abschreibungen

 

Mietgutachten und Pachtwertgutachten

  • Wohnraum
  • Gewerberaum

 

 

Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens erforderliche Unterlagen

Zur Erteilung eines Gutachtenauftrags wird ein Sachverständigenvertrag abgeschlossen.

Grundsätzlich sollte der Auftraggeber für die Gutachtenaufstellung mindestens nachfolgende Unterlagen bereithalten:

  • einen aktuellen Auszug aus der Katasterkarte im Maßstab 1/1000

  • einen aktuellen Grundbuchauszug

  • Bauzeichungen, Baubeschreibungen

  • Ermittlungen der Wohnflächen und Bruttogrundfläche

  • ggf. Mietverträge, Auflistungen der Mieteinnahmen

  • ggf. Unterlagen oder Informationen zu Belastungen, Baulasten, etc.

  • für Eigentumswohnungen einen Abzug der Teilungserklärung

  • ggf. Erbbaurechtsvertrag


Sollte die Beschaffung dieser Informationen und Unterlagen Schwierigkeiten bereiten, unterstützen wir Sie gerne. Zum Beispiel mit einem kostengünstigen Aufmaß und der Berechnung der Wohnfläche.

Mit Erteilung des Gutachtenauftrags werden unsererseits verschieden Abfragen zum Grundstück,  z. B. zur Klärung der planungsrechtlichen Situation, des Denkmalschutzes, öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Verpflichtungen, Erschließungsbeitragssituation, Bodenbelastungen usw. vorgenommen.

Wir bewerten für Sie Immobilien z.B. in Kiel, Lübeck, Eutin, Plön, Neustadt, Grömitz, Fehmarn, Oldenburg, Kellenhusen, Dahme, Hohwacht, Ahrensböck, Bad Segeberg, Neumünster, Travemünde, Wismar, Boltenhagen.

 

Sehen Sie sich auch die Informationen auf unserer anderen Web-Seite an www.ing-drews.de

 

Kontaktdaten

Kontakt Immobilienbewertung

 

Dipl. Ing. Frank Drews
Sachverständiger für
Immobilienbewertung

Hauptbüro Bochum:
Wasserstraße 165
44799 Bochum
T 0234 9731350

Büro Scharbeutz:
Dorfstraße
23684 Wulfsdorf
T 04524 7359058