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Wertgutachten bei Erbschaft

Verkehrswertgutachten zur Nachlassregelung

Neutrale Werte erleichtern die Nachlassregelung oder verhindern Streit.

Kurzbewertungen erreichen selten die Qualität, die für die Bewertung einer Immobilienerbschaft benötigt wird. Nicht selten einigen sich Erbengemeinschaften darauf, dass die eine Seite die andere ausbezahlt. Hierzu ist regelmäßig eine neutrale und aufs höchste belastbare Bewertung, ein Verkehrswertgutachten, mit genauesten Ergebnissen erforderlich. Immobilienbewertung Dipl. Ing. Frank Drews liefert Ihnen mit dem Verkehrswertgutachten die Bewertung ihrer Immobilie mit maximaler Qualitätsstufe.

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Das Verkehrswertgutachten für Erbengemeinschaften

+ Marktdaten des Sachverständigen

+ aktueller amtlicher Bodenrichtwert

+ Straßenkarte, Katasterkarte

+ Fotodokumentation

+ Recherchen zum Grundstück, Berücksichtigung öffentlichen Register

+ Plausibilitätskontrollen

+ Nachvollziehbare Darstellung aller Wertermittlungsdaten, Berechnungsansätze und Wertermittlungsverfahren,


+ 2 Berechnungsverfahren: Ertragswert, Sachwert oder Vergleichswert

+ konform mit den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV),

    der Sachwertrichtlinie, der Ertragswertrichtlinie und der Vergleichswertrichtlinie.

 

Immobiliengutachten

Das gerichtsfeste Wertgutachten stellt die ausführlichste Form eines Verkehrswertgutachtens dar. Das Wertgutachten ist verwendbar für:

  • Immobilien und Grundstücke jeder Art, z.B. für Wohn- und Geschäftsimmobilien, Gewerbeimmobilien, Investorimmobilien, unbebaute Grundstücke, Eigentumswohungen etc.

  • zur Bewertung Ihres Hauses

 

Umfang des Verkehrswertgutachtens

Kontrollberechnungen von Objektaufmaßen und -flächen. Plausibilitätskontrollen für dargelegte Grundlagendaten.

Ausführliche Gebäudebeschreibung sowie eine Beschreibung des Grundstücks inkl. Fotodokumentation und Plänen. Analyse der relevanten Lagefaktoren, u. U. Aufnahme von Baumängeln und Bauschäden sowie Modernisierungsmaßnahmen. Erfassung der Daten in einem Ortstermin.

Recherche der wertrelevanten Grundstückseigenschaften, Einbeziehung der wichtigen öffentlichen Register.

ImmoWertV konforme Wertermittlung. Erläuterung aller Datenquellen und Begründung aller Wertermittlungsansätze.

 

Honorar zum Verkehrswertgutachten

Nach telefonischer Leistungsabsprache - Telefon Tel. 04524 7439764 - kalkulieren wir gerne ein Angebot zum Festpreis für Sie.

 Tags: Immobilien-Wertgutachten, Verkehrswertgutachten, Immobilienbewertung, Haus bewerten,

 

Wertermittlung für Immobilien z.B. in Lübeck, Kiel, Travemünde, Fehmarn, Oldenburg, Ostsee, Grömitz, Eutin, Plön, Neumünster, Bad Segeberg, Ahrensböck, Malente, Scharbeutz, Timmendorfer Strand, Neustadt, Schleswig-Holstein

 

Verkehrswertgutachten

Wir erstellen Verkehrswertgutachten zu unterschiedlichen Anlässen und für unterschiedliche Verwendungen

Dipl. Ing. Frank Drews, zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien (Sprengnetter Zertifizierungsgesellschaft mbH), erstellt für Sie Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie. Wenn Sie Ihr Haus bewerten oder Ihre Wohnung bewerten wollen, finden Sie bei uns das passende Angebot.

Was ist Ihr Haus wert ?

Wenn Sie wissen wollen, wieviel Ihr Haus wert ist, dann rufen Sie uns doch an. Dipl. Ing. Frank Drews ist der Experte für Immobilien, der Sie gerne berät: 

Tel. 04524 7359058

 

Verkehrswertgutachten für Gericht

  • Versteigerungen
  • Ehescheidungen
  • rechtliche Streitigkeiten
  • Sozialgericht
  • Amtsgericht
  • Landgericht

Verkehrswertgutachten für Gewerbeimmobilien

  • Bürogebäude
  • Lagerhallen
  • Produktionshallen
  • Kaufhäuser
  • Kirchen
  • Handelsimmobilien

Wertgutachten für Immobilien und Rechte

  • Wohn- und Gewerbeimmobilien
  • Eigentumswohnungen (ETW)
  • Erbbaurechte
  • Sonderimmobilien
  • unbebaute Grundstück
  • Wohnungs- und Nießbrauchrecht
  • Pflegeverpflichtungen
  • Baulasten und Dienstbarkeiten
  • Verrentung von Kaufpreisen

Verkehrswertgutachten für besondere Immobilien

  • Krankenhäuser
  • Kirchengebäude
  • Kindergärten
  • Schulen
  • Hotels
  • Betreiber Immobilien

Verkehrswertgutachten bei Erbschaft

  • Wohnimmobilien
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Gewerbeimmobilien
  • Bürogebäude

Verkehrswertgutachten bei Erbschaftsteuer

  • Wohnimmobilien
  • Gewerbeimmobilien

Verkehrswertgutachten für Betreuer

  • Einfamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser

Verkehrswertgutachten fürs Finanzamt

  • Bestimmung des Betriebsvermögens
    (notwendiges Betriebsvermögen, ggf. gewillkürtes Betriebsvermögen)
  • Ermittlung des gemeinen Werts
  • Ermittlung des Werts einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen
  • Bedarfswertermittlung
  • Teilwertbestimmung
  • Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 198 Bewertungsgesetz
  • Erbschaftssteuer
  • betriebliche Entnahmen
  • Abschreibungen

 

Mietgutachten und Pachtwertgutachten

  • Wohnraum
  • Gewerberaum

 

 

Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens erforderliche Unterlagen

Zur Erteilung eines Gutachtenauftrags wird ein Sachverständigenvertrag abgeschlossen.

Grundsätzlich sollte der Auftraggeber für die Gutachtenaufstellung mindestens nachfolgende Unterlagen bereithalten:

  • einen aktuellen Auszug aus der Katasterkarte im Maßstab 1/1000

  • einen aktuellen Grundbuchauszug

  • Bauzeichungen, Baubeschreibungen

  • Ermittlungen der Wohnflächen und Bruttogrundfläche

  • ggf. Mietverträge, Auflistungen der Mieteinnahmen

  • ggf. Unterlagen oder Informationen zu Belastungen, Baulasten, etc.

  • für Eigentumswohnungen einen Abzug der Teilungserklärung

  • ggf. Erbbaurechtsvertrag


Sollte die Beschaffung dieser Informationen und Unterlagen Schwierigkeiten bereiten, unterstützen wir Sie gerne. Zum Beispiel mit einem kostengünstigen Aufmaß und der Berechnung der Wohnfläche.

Mit Erteilung des Gutachtenauftrags werden unsererseits verschieden Abfragen zum Grundstück,  z. B. zur Klärung der planungsrechtlichen Situation, des Denkmalschutzes, öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Verpflichtungen, Erschließungsbeitragssituation, Bodenbelastungen usw. vorgenommen.

Wir bewerten für Sie Immobilien z.B. in Kiel, Lübeck, Eutin, Plön, Neustadt, Grömitz, Fehmarn, Oldenburg, Kellenhusen, Dahme, Hohwacht, Ahrensböck, Bad Segeberg, Neumünster, Travemünde, Wismar, Boltenhagen.

 

Sehen Sie sich auch die Informationen auf unserer anderen Web-Seite an www.ing-drews.de

 

Kontaktdaten

Kontakt Immobilienbewertung

 

Dipl. Ing. Frank Drews
Sachverständiger für
Immobilienbewertung

Hauptbüro Bochum:
Wasserstraße 165
44799 Bochum
T 0234 9731350

Büro Scharbeutz:
Dorfstraße
23684 Wulfsdorf
T 04524 7359058