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  • Nachlassregelung
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Unsere Auftraggeber

  • Amtsgericht
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  • Familiengericht
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Wertgutachten für Immobilien

  • Gewerbegrundstücke
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  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Sonderimmobilien
  • Krankenhäuser
  • Kaufhäuser
  • Erbbaurecht
  • Baugrundstück
  • Rechte an Grundstücken

Wir beraten Sie gern

Marte Drews und Dipl. Ing. Frank Drews
Tel. 04524 7359058

Wertgutachter - Immobilienbewertung in Bad Segeberg

Wertgutachter für Immobilienbewertung in Bad Segeberg

Immobilienbewertung in Bad Segeberg. Wertgutachter bewertet Ihre Immobilie oder Ihre Eigentumswohnung in Bad Segeberg und Umgebung. Der zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung erstellt Wertgutachten, Verkehrswertgutachten oder Immobiliengutachten für Ihre Immobilie in Bad Segeberg. Lassen Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung durch einen zertifizierten Immobilienbewerter schätzen. Verkehrswertgutachten von Dipl. Ing. Frank Drews für Bad Segeberg.

Gerichtlicher Sachverständiger für Immobilienbewertung in Bad Segeberg

Dipl. Ing. Frank Drews ist als gerichtlicher Sachverständiger in Bad Segeberg für Immobilienbewertung für Amtsgerichte, Landgerichte, Zwangsversteigerungsgerichte und Familiengerichte tätig. Sie erhalten von Immobilienbewertung Dipl. Ing. Frank Drews beispielsweise Wertermittlungen als gerichtsfestes Wertgutachten oder Wertexpertisen für Ihre Immobilie als Kurzgutachten oder eine mündliche Immobilienberatung bei Kauf oder Verkauf von Immobilien in Bad Segeberg. Immobilienbewertung Dipl. Ing. Frank Drews ist Ansprechpartner für Bewertungen bei Betreuungsverfahren in Bad Segeberg.

Bereits seit 1992 besteht das Sachverständigenbüro Immobilienbewertung Dipl. Ing. Frank Drews. Der erfahrene Sachverständige für Immobilienbewertung bietet für Bad Segeberg und ganz Schleswig-Holstein seriöse Verkehrswertgutachten zur Bewertung Ihrer Immobilie an.

Informationen zu Bad Segeberg

Bad Segeberg hat über 17.000 Einwohner und eine Fläche von knapp 19 Quadratkilometern. Wahrzeichen und Besonderheit von Bad Segeberg ist der sogenannte Kalkberg, ein aus Anhydrit und Gips bestehender Felsen inmitten der Stadt, der zusammen mit der darin befindlichen Kalkberghöhle und dem kleinen Segeberger See ein einzigartiges Naturdenkmal darstellt. Sieben Fledermausarten beziehen in der Kalkberghöhle Quartier. Im Fledermauszentrum „Noctalis“ können Besucher viel Wissenswertes über die faszinierende Welt der Fledermäuse erfahren. Winnetoufreunden ist Bad Segeberg vor allem durch sein Freilichttheater am Fuße des Kalkbergs bekannt, in dem alljährlich in den Sommermonaten ein Karl-May-Stück aufgeführt wird.

Immobilienbewertung mit Sachwert, Ertragswert und Vergleichswert

Die Immobilienwertermittlungsverordnung stellt für die Verkehrswertermittlung in Deutschland drei Bewertungsverfahren vor. Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren und Ertragswertverfahren. Zur sicheren und zuverlässigen Ableitung von Verkehrswerten ermittelt das Büro Immobilienbewertung Drews zwei Verfahrenswerte auf der Grundlage der Immobilienwertermittlungsverordnung. Die Wahl der Verfahren hängt von der Art der Immobilie ab, die bewertet werden soll.

Sachwertverfahren für Einfamilienhäuser in Bad Segeberg

Beim Sachwertverfahren werden Bodenwert und Gebäudewert zu einem Sachwert zusammengefasst. Der Instandhaltungszustand des Gebäudes und des Grundstücks sowie das Alter des Gebäudes haben für den Sachwert eine wichtige Bedeutung. Die Anpassung des Sachwerts an die Verhältnisse des Grundstücksmarktes erfolgt durch einen Sachwertfaktor, der früher auch Marktanpassungsfaktor genannt wurde.

Ertragswertverfahren für Mietimmobilien In Bad Segeberg

Immobilien, die vermietet werden, werden meist nach dem Ertragswertverfahren geschätzt. Für Die Schätzung des Ertragswerts werden die zukünftigen marktüblichen Mieteinnahmen benötigt. Der Ertragswert setzt sich aus den Summen der Nettokaltmieten zusammen. Die Bewirtschaftungskosten des Bewertungsobjekts finden in dem Ertragswertverfahren Berücksichtigung. Je nach Objektart ist hierzu ein geeigneter Liegenschaftszinssatz zu verwenden.

Eigentumswohnungen in Bad Segeberg mit dem Vergleichswertverfahren bewerten

Das Vergleichswertverfahren ist für die Bewertung von Eigentumswohnungen sehr beliebt. Für Die Berechnung des Vergleichswerts sind ausreichend geeignete Vergleichskaufpreise erforderlich. Alternativ zu Vergleichskaufpreisen können auch Vergleichsfaktoren mit einem Vergleichsfaktorverfahren angewendet werden. Ein sehr bekannter Vergleichsfaktor, der Rohertragsvervielfältiger, wird gerne zur überschlägigen Bewertung bei vermieteten Immobilien herangezogen.

Service für Immobilienbewertung in Bad Segeberg

Besondere Angebote von Immobilienbewertung Dipl. Ing. Frank Drews in Bad Segeberg bestehen zum Beispiel für:

 

Zu den Städten in der Umgebung von Bad Segeberg zählen Bad Oldesloe, Lübeck, Timmendorfer Strand, Bad Bramstedt, Scharbeutz, Plön, Eutin und Neumünster.

 

Soviel ist Ihr Haus in Bad Segeberg wert

Wenn Sie wissen wollen, wieviel Ihr Haus in Bad Segeberg wert ist, rufen Sie uns doch an. Telefonische Beratung sofort unter

Tel. 04524 7439764.

 

Immobilienbewertung und Wertgutachten für Immobilien bieten wir in Bad Segeberg auch in folgenden Postleitzahlgebieten an:

23795 Bad Segeberg

 

Verkehrswertgutachten

Wir erstellen Verkehrswertgutachten zu unterschiedlichen Anlässen und für unterschiedliche Verwendungen

Dipl. Ing. Frank Drews, zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien (Sprengnetter Zertifizierungsgesellschaft mbH), erstellt für Sie Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie. Wenn Sie Ihr Haus bewerten oder Ihre Wohnung bewerten wollen, finden Sie bei uns das passende Angebot.

Was ist Ihr Haus wert ?

Wenn Sie wissen wollen, wieviel Ihr Haus wert ist, dann rufen Sie uns doch an. Dipl. Ing. Frank Drews ist der Experte für Immobilien, der Sie gerne berät: 

Tel. 04524 7359058

 

Verkehrswertgutachten für Gericht

  • Versteigerungen
  • Ehescheidungen
  • rechtliche Streitigkeiten
  • Sozialgericht
  • Amtsgericht
  • Landgericht

Verkehrswertgutachten für Gewerbeimmobilien

  • Bürogebäude
  • Lagerhallen
  • Produktionshallen
  • Kaufhäuser
  • Kirchen
  • Handelsimmobilien

Wertgutachten für Immobilien und Rechte

  • Wohn- und Gewerbeimmobilien
  • Eigentumswohnungen (ETW)
  • Erbbaurechte
  • Sonderimmobilien
  • unbebaute Grundstück
  • Wohnungs- und Nießbrauchrecht
  • Pflegeverpflichtungen
  • Baulasten und Dienstbarkeiten
  • Verrentung von Kaufpreisen

Verkehrswertgutachten für besondere Immobilien

  • Krankenhäuser
  • Kirchengebäude
  • Kindergärten
  • Schulen
  • Hotels
  • Betreiber Immobilien

Verkehrswertgutachten bei Erbschaft

  • Wohnimmobilien
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Gewerbeimmobilien
  • Bürogebäude

Verkehrswertgutachten bei Erbschaftsteuer

  • Wohnimmobilien
  • Gewerbeimmobilien

Verkehrswertgutachten für Betreuer

  • Einfamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser

Verkehrswertgutachten fürs Finanzamt

  • Bestimmung des Betriebsvermögens
    (notwendiges Betriebsvermögen, ggf. gewillkürtes Betriebsvermögen)
  • Ermittlung des gemeinen Werts
  • Ermittlung des Werts einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen
  • Bedarfswertermittlung
  • Teilwertbestimmung
  • Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 198 Bewertungsgesetz
  • Erbschaftssteuer
  • betriebliche Entnahmen
  • Abschreibungen

 

Mietgutachten und Pachtwertgutachten

  • Wohnraum
  • Gewerberaum

 

 

Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens erforderliche Unterlagen

Zur Erteilung eines Gutachtenauftrags wird ein Sachverständigenvertrag abgeschlossen.

Grundsätzlich sollte der Auftraggeber für die Gutachtenaufstellung mindestens nachfolgende Unterlagen bereithalten:

  • einen aktuellen Auszug aus der Katasterkarte im Maßstab 1/1000

  • einen aktuellen Grundbuchauszug

  • Bauzeichungen, Baubeschreibungen

  • Ermittlungen der Wohnflächen und Bruttogrundfläche

  • ggf. Mietverträge, Auflistungen der Mieteinnahmen

  • ggf. Unterlagen oder Informationen zu Belastungen, Baulasten, etc.

  • für Eigentumswohnungen einen Abzug der Teilungserklärung

  • ggf. Erbbaurechtsvertrag


Sollte die Beschaffung dieser Informationen und Unterlagen Schwierigkeiten bereiten, unterstützen wir Sie gerne. Zum Beispiel mit einem kostengünstigen Aufmaß und der Berechnung der Wohnfläche.

Mit Erteilung des Gutachtenauftrags werden unsererseits verschieden Abfragen zum Grundstück,  z. B. zur Klärung der planungsrechtlichen Situation, des Denkmalschutzes, öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Verpflichtungen, Erschließungsbeitragssituation, Bodenbelastungen usw. vorgenommen.

Wir bewerten für Sie Immobilien z.B. in Kiel, Lübeck, Eutin, Plön, Neustadt, Grömitz, Fehmarn, Oldenburg, Kellenhusen, Dahme, Hohwacht, Ahrensböck, Bad Segeberg, Neumünster, Travemünde, Wismar, Boltenhagen.

 

Sehen Sie sich auch die Informationen auf unserer anderen Web-Seite an www.ing-drews.de

 

Kontaktdaten

Kontakt Immobilienbewertung

 

Dipl. Ing. Frank Drews
Sachverständiger für
Immobilienbewertung

Hauptbüro Bochum:
Wasserstraße 165
44799 Bochum
T 0234 9731350

Büro Scharbeutz:
Dorfstraße
23684 Wulfsdorf
T 04524 7359058