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Grundstücksmarkt Hilden 2013

Grundstücksmarkt Hilden 2013 - Immobilienbewertung - Immobilienspiegel - Büromarkt Hilden

Der Grundstücksmarktbericht 2013 im Kreis Mettmann beschreibt fallende Zahlen für das Jahr 2012. In diesem Bericht sind die Aussagen über die Stadt Hilden aus dem Betrachtungsjahr mit eingeschlossen. Mit 3.114 Kauffällen für (un-)bebaute Grundstücke ist die Vertragszahl um rd. 11 % gesunken. Der Geldumsatz zu den eingegangenen Fällen liegt bei ca. 657 Mio. € und zeigt damit auch einen Rückgang um ca. 15 %.
Das Gesamtmarktverhalten spiegelt sich in den einzelnen Teilmärkten wieder. Für unbebaute Grundstücke sind die Kauffälle um rd. 20 % auf 332 Veträge zurück gegangen. Bei den meisten anderen, wie auch bei den Grundstücken für den individuellen Wohnungsbau, ist jedoch eine Preisstagnation festzustellen.
Bebaute Grundstücke haben insgesamt eine Preisentwicklung mit steigender Tendenz. Jedoch hängen die Zahlen unterschiedlich stark von der Lage des jeweiligen Gebiets ab.
Eine weitere Preisstagnation ist im Bereich des Wohnungs- und Teileigentums festzustellen. Hier verändert sich der Wert für Erst- und Weiterverkäufe von 2011 zu 2012 fast nicht.

 

Der Sachverständige Dipl.Ing. Frank Drews erstellt für Sie als zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung ZIS Sprengnetter Zert (WG) und Mitglied im Bundesverband für öffentlich bestellte und vereidigte sowie qualifizierte Sachverständige Wertgutachten (Verkehrswertgutachten, Kurzgutachten, Expertisen für Kauf und Verkauf von Immobilien) für Ihre Immobilie in Hilden und Umgebung.

 

Der Grundstücksmarkt von Hilden 2012 war von nachfolgenden Immobilienpreisen geprägt:

  • Immobilienwerte EFH/ZFH: Baujahre ab 1975, 514 m² Grundstücksfläche, rd. 212 m² Wohnfläche, erzielter durchschnittlicher Immobilienpreis rd. 474.000 €
     
  • Doppelhaushälften: Baujahre ab 1975, 386 m² Grundstücksfläche, rd. 141 m² Wohnfläche, erzielter durchschnittlicher Immobilienpreis rd. 312.000 €
     
  • Reihenhäuser: Baujahre ab 1975, 204 m² Grundstücksfläche, rd. 143 m² Wohnfläche, erzielter durchschnittlicher Immobilienpreis rd. 258.000 €
     
  • Wohnungseigentum: Altersklasse ab 2000, Weiterverkäufe in mittlerer Lage, rd. 84 m² Wohnfläche, rd. 1.930 €/m² Wohnfläche

 

Die Angaben beziehen sich auf die erzielten Durchschnittspreise für Immobilien. Innerhalb der einzelnen Immobilienkategorien können in Abhängigkeit vom Immobilien-Baujahr, Immobilien-Beschaffenheit und Immobilien-Austattung sowie Lage der Immobilie in Hilden große Preisunterschiede bestehen. Die Durchschnittsangaben sind für Verkehrswertermittlungen nicht geeignet.


Quelle: Grundstücksmarktbericht Stadt Hilden 2013, Angaben ohne Gewähr.

 

Immobilienbewertung Dipl.Ing. Frank Drews,


Zertfizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (WG), erstellt Wert-Gutachten für Ihre Immobilie in Hilden.

Städte in der Umgebung von Hilden sind Köln, Dortmund, Essen, Witten und Herne.

 

Wir erstellen Wertgutachten für Ihre Immobilie insbesondere in

Aachen, Münster, Bottrop, Essen, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Oberhausen, Mülheim, Gladbeck, Recklinghausen, Castrop-Rauxel, Hilden, Witten, Herdecke, Wetter, Schwerte, Gelsenkirchen, Wuppertal, Plön, Fehmarn, Eutin, Malente, Lübeck, Neustadt in Holstein, Oldenburg

 

 

 

Verkehrswertgutachten

Wir erstellen Verkehrswertgutachten zu unterschiedlichen Anlässen und für unterschiedliche Verwendungen

Dipl. Ing. Frank Drews, zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien (Sprengnetter Zertifizierungsgesellschaft mbH), erstellt für Sie Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie. Wenn Sie Ihr Haus bewerten oder Ihre Wohnung bewerten wollen, finden Sie bei uns das passende Angebot.

Was ist Ihr Haus wert ?

Wenn Sie wissen wollen, wieviel Ihr Haus wert ist, dann rufen Sie uns doch an. Dipl. Ing. Frank Drews ist der Experte für Immobilien, der Sie gerne berät: 

Tel. 04524 7359058

 

Verkehrswertgutachten für Gericht

  • Versteigerungen
  • Ehescheidungen
  • rechtliche Streitigkeiten
  • Sozialgericht
  • Amtsgericht
  • Landgericht

Verkehrswertgutachten für Gewerbeimmobilien

  • Bürogebäude
  • Lagerhallen
  • Produktionshallen
  • Kaufhäuser
  • Kirchen
  • Handelsimmobilien

Wertgutachten für Immobilien und Rechte

  • Wohn- und Gewerbeimmobilien
  • Eigentumswohnungen (ETW)
  • Erbbaurechte
  • Sonderimmobilien
  • unbebaute Grundstück
  • Wohnungs- und Nießbrauchrecht
  • Pflegeverpflichtungen
  • Baulasten und Dienstbarkeiten
  • Verrentung von Kaufpreisen

Verkehrswertgutachten für besondere Immobilien

  • Krankenhäuser
  • Kirchengebäude
  • Kindergärten
  • Schulen
  • Hotels
  • Betreiber Immobilien

Verkehrswertgutachten bei Erbschaft

  • Wohnimmobilien
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Gewerbeimmobilien
  • Bürogebäude

Verkehrswertgutachten bei Erbschaftsteuer

  • Wohnimmobilien
  • Gewerbeimmobilien

Verkehrswertgutachten für Betreuer

  • Einfamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser

Verkehrswertgutachten fürs Finanzamt

  • Bestimmung des Betriebsvermögens
    (notwendiges Betriebsvermögen, ggf. gewillkürtes Betriebsvermögen)
  • Ermittlung des gemeinen Werts
  • Ermittlung des Werts einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen
  • Bedarfswertermittlung
  • Teilwertbestimmung
  • Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 198 Bewertungsgesetz
  • Erbschaftssteuer
  • betriebliche Entnahmen
  • Abschreibungen

 

Mietgutachten und Pachtwertgutachten

  • Wohnraum
  • Gewerberaum

 

 

Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens erforderliche Unterlagen

Zur Erteilung eines Gutachtenauftrags wird ein Sachverständigenvertrag abgeschlossen.

Grundsätzlich sollte der Auftraggeber für die Gutachtenaufstellung mindestens nachfolgende Unterlagen bereithalten:

  • einen aktuellen Auszug aus der Katasterkarte im Maßstab 1/1000

  • einen aktuellen Grundbuchauszug

  • Bauzeichungen, Baubeschreibungen

  • Ermittlungen der Wohnflächen und Bruttogrundfläche

  • ggf. Mietverträge, Auflistungen der Mieteinnahmen

  • ggf. Unterlagen oder Informationen zu Belastungen, Baulasten, etc.

  • für Eigentumswohnungen einen Abzug der Teilungserklärung

  • ggf. Erbbaurechtsvertrag


Sollte die Beschaffung dieser Informationen und Unterlagen Schwierigkeiten bereiten, unterstützen wir Sie gerne. Zum Beispiel mit einem kostengünstigen Aufmaß und der Berechnung der Wohnfläche.

Mit Erteilung des Gutachtenauftrags werden unsererseits verschieden Abfragen zum Grundstück,  z. B. zur Klärung der planungsrechtlichen Situation, des Denkmalschutzes, öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Verpflichtungen, Erschließungsbeitragssituation, Bodenbelastungen usw. vorgenommen.

Wir bewerten für Sie Immobilien z.B. in Kiel, Lübeck, Eutin, Plön, Neustadt, Grömitz, Fehmarn, Oldenburg, Kellenhusen, Dahme, Hohwacht, Ahrensböck, Bad Segeberg, Neumünster, Travemünde, Wismar, Boltenhagen.

 

Sehen Sie sich auch die Informationen auf unserer anderen Web-Seite an www.ing-drews.de

 

Kontaktdaten

Kontakt Immobilienbewertung

 

Dipl. Ing. Frank Drews
Sachverständiger für
Immobilienbewertung

Hauptbüro Bochum:
Wasserstraße 165
44799 Bochum
T 0234 9731350

Büro Scharbeutz:
Dorfstraße
23684 Wulfsdorf
T 04524 7359058