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Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung in Oldenburg

Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung in Oldenburg

Wertgutachten für Einfamilienhaus im Erbbaurecht in Oldenburg

Oldenburg in Holstein: Der zertifizierte Immobiliengutachter Frank Drews fährt heute zu einem Auftraggeber nach Oldenburg. Dieser braucht einen kompetenten Sachverständigen wie Frank Drews, denn die Sachlage bei dieser Immobilie ist nicht ganz einfach und erfordert einige grundsätzliche Überlegungen. Es handelt sich um ein im Erbbaurecht erbautes Einfamilienhaus. Das bedeutet, dass der Eigentümer nicht das Grundstück erwirbt, sondern lediglich das Recht bekommt, darauf zu bauen. Dafür zahlt er jährlich einen Erbbauzins. Nach Ablauf des Erbbauvertrages (meistens nach 99 Jahren) kann der Vertrag entweder verlängert werden oder die Immobilie fällt an den Rechtsgeber zurück, welcher in der Regel dann eine Entschädigungen an die aktuellen Eigentümer zahlt.

 

Sachverständiger für Immobilienbewertung erstellt Wertgutachten für Haus in Oldenburg im Erbbaurecht

Das Einfamilienhaus in Oldenburg in Holstein hat eine kleine Einliegerwohnung im Souterrain, die jedoch zurzeit nicht vermietet ist. Dem Auftraggeber des Verkehrswertgutachtens geht es darum, das Haus zu kaufen, genauer gesagt, das Erbbaurecht abzukaufen. Nun ist das Haus jedoch zusätzlich mit einem Nießbrauch belastet zugunsten der jetzigen Bewohnerin. Das heißt im Klartext, dass diese zeitlebens im Haus wohnen bleiben und auch den Ertrag aus dem Haus ziehen kann, etwa wenn sie die Einliegerwohnung vermieten würde.

 

Immobiliengutachter bewertet Einfamilienhaus im Erbbaurecht mit Nießbrauch

Der Sachverständige Frank Drews muss nun bei seinen Berechnungen die Statistik bemühen: Die Nießbraucherin ist 60 Jahre alt und hat gemäß Sterbetafel eine Lebenserwartung von weiteren 25,2 Jahren. Das bedeutet, dass der potenzielle Käufer rund 25 Jahre nicht über das Haus verfügen kann. In 25 Jahren hätte das 1984 erbaute Wohnhaus rechnerisch eine Restnutzungsdauer von 19 Jahren. Das Erbbaurecht würde dann noch über einen Zeitraum von 37 Jahren laufen. Gemäß den Wertermittlungsrichtlinien muss der Sachverständige Frank Drews die Wertermittlung des im Erbbaurecht bebauten Grundstücks nach Ablauf des Nießbrauchs, also auf einen Zeitpunkt in rund 25 Jahren feststellen. Um den Verkehrswert jetzt dennoch angemessen zu schätzen, wird der Wert auf den heutigen Stichtag abgezinst.

 

 

Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Verkehrswertgutachten für Wohn- und Gewerbeimmobilien zu unterschiedlichen Anlässen:

Steuerrecht, betriebliche Entnahme, Erbschaft

Versteigerung

Kauf, Verkauf

Gerichtliche Verfahren

Nachlassregelungen, etc.

Gutachten für Betreuungsgericht

Immobiliengutachter Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Wertgutachten für Immobilien in Scharbeutz, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen, 04524 7439764 und Tel. 0234 9731350

 

Immobiliengutachten für die Bewertung von Eigentumswohnungen, Wohnhäusern und Gewerbeimmobilien:

Sehen Sie sich unsere Angebote für Immobilienbewertung an:

Verkehrswertgutachten bei Erbschaftssteuer

Verkehrswertgutachten für Betreuungsgericht

Verkehrswertgutachten zur Nachlassregelung

Verkehrswertgutachten für Gewerbegrundstücke

Verkehrswertgutachten für Sonderimmobilien

 

Verkehrswertgutachten

Wir erstellen Verkehrswertgutachten zu unterschiedlichen Anlässen und für unterschiedliche Verwendungen

Dipl. Ing. Frank Drews, zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien (Sprengnetter Zertifizierungsgesellschaft mbH), erstellt für Sie Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie. Wenn Sie Ihr Haus bewerten oder Ihre Wohnung bewerten wollen, finden Sie bei uns das passende Angebot.

Was ist Ihr Haus wert ?

Wenn Sie wissen wollen, wieviel Ihr Haus wert ist, dann rufen Sie uns doch an. Dipl. Ing. Frank Drews ist der Experte für Immobilien, der Sie gerne berät: 

Tel. 04524 7359058

 

Verkehrswertgutachten für Gericht

  • Versteigerungen
  • Ehescheidungen
  • rechtliche Streitigkeiten
  • Sozialgericht
  • Amtsgericht
  • Landgericht

Verkehrswertgutachten für Gewerbeimmobilien

  • Bürogebäude
  • Lagerhallen
  • Produktionshallen
  • Kaufhäuser
  • Kirchen
  • Handelsimmobilien

Wertgutachten für Immobilien und Rechte

  • Wohn- und Gewerbeimmobilien
  • Eigentumswohnungen (ETW)
  • Erbbaurechte
  • Sonderimmobilien
  • unbebaute Grundstück
  • Wohnungs- und Nießbrauchrecht
  • Pflegeverpflichtungen
  • Baulasten und Dienstbarkeiten
  • Verrentung von Kaufpreisen

Verkehrswertgutachten für besondere Immobilien

  • Krankenhäuser
  • Kirchengebäude
  • Kindergärten
  • Schulen
  • Hotels
  • Betreiber Immobilien

Verkehrswertgutachten bei Erbschaft

  • Wohnimmobilien
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Gewerbeimmobilien
  • Bürogebäude

Verkehrswertgutachten bei Erbschaftsteuer

  • Wohnimmobilien
  • Gewerbeimmobilien

Verkehrswertgutachten für Betreuer

  • Einfamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser

Verkehrswertgutachten fürs Finanzamt

  • Bestimmung des Betriebsvermögens
    (notwendiges Betriebsvermögen, ggf. gewillkürtes Betriebsvermögen)
  • Ermittlung des gemeinen Werts
  • Ermittlung des Werts einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen
  • Bedarfswertermittlung
  • Teilwertbestimmung
  • Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 198 Bewertungsgesetz
  • Erbschaftssteuer
  • betriebliche Entnahmen
  • Abschreibungen

 

Mietgutachten und Pachtwertgutachten

  • Wohnraum
  • Gewerberaum

 

 

Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens erforderliche Unterlagen

Zur Erteilung eines Gutachtenauftrags wird ein Sachverständigenvertrag abgeschlossen.

Grundsätzlich sollte der Auftraggeber für die Gutachtenaufstellung mindestens nachfolgende Unterlagen bereithalten:

  • einen aktuellen Auszug aus der Katasterkarte im Maßstab 1/1000

  • einen aktuellen Grundbuchauszug

  • Bauzeichungen, Baubeschreibungen

  • Ermittlungen der Wohnflächen und Bruttogrundfläche

  • ggf. Mietverträge, Auflistungen der Mieteinnahmen

  • ggf. Unterlagen oder Informationen zu Belastungen, Baulasten, etc.

  • für Eigentumswohnungen einen Abzug der Teilungserklärung

  • ggf. Erbbaurechtsvertrag


Sollte die Beschaffung dieser Informationen und Unterlagen Schwierigkeiten bereiten, unterstützen wir Sie gerne. Zum Beispiel mit einem kostengünstigen Aufmaß und der Berechnung der Wohnfläche.

Mit Erteilung des Gutachtenauftrags werden unsererseits verschieden Abfragen zum Grundstück,  z. B. zur Klärung der planungsrechtlichen Situation, des Denkmalschutzes, öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Verpflichtungen, Erschließungsbeitragssituation, Bodenbelastungen usw. vorgenommen.

Wir bewerten für Sie Immobilien z.B. in Kiel, Lübeck, Eutin, Plön, Neustadt, Grömitz, Fehmarn, Oldenburg, Kellenhusen, Dahme, Hohwacht, Ahrensböck, Bad Segeberg, Neumünster, Travemünde, Wismar, Boltenhagen.

 

Sehen Sie sich auch die Informationen auf unserer anderen Web-Seite an www.ing-drews.de

 

Kontaktdaten

Kontakt Immobilienbewertung

 

Dipl. Ing. Frank Drews
Sachverständiger für
Immobilienbewertung

Hauptbüro Bochum:
Wasserstraße 165
44799 Bochum
T 0234 9731350

Büro Scharbeutz:
Dorfstraße
23684 Wulfsdorf
T 04524 7359058