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Plötzlich ohne Baugenehmigung: Einfamilienhaus in Plön

Einfamilienhaus in Plön

Immobiliengutachten für Einfamilienhaus in Plön

23.9.2020 in Plön: Dass sich der Einsatz eines Sachverständigen für Immobilienbewertung lohnt, haben heute die Erben eines Hauses in Plön erfahren. Das Haus wurde 1960 gebaut und liegt in malerischer Lage in der Nähe des großen Plöner Sees. Das Dachgeschoss wurde in den 90er Jahren ausgebaut. Im Erdgeschoss befinden sich Wohnraum, Küche, Flur, Bad und zwei Schlafzimmer. Im Dachgeschoss sind zwei weitere Zimmer sowie ein Bad. Als erfahrener Immobiliengutachter weist Frank Drews bereits im Ortstermin auf bauliche Besonderheiten hin: "Das Dachgeschoss ist zurzeit nur über eine Raumspartreppenkonstruktion zu begehen und kann somit nicht offiziell als Wohnfläche gelten. Eine Treppe im hinteren Gebäudebereich in der Nähe der Giebelseite wäre aber sehr gut realisierbar, um das Dachgeschoss als Wohnraum zu erschließen. Dann kämen rund 40 Quadratmeter inklusive einem Badezimmer zur Wohnfläche hinzu."

 

Sachverständiger erstellt Verkehrswertgutachten für Einfamilienhaus in Plön

Eine Erweiterung der Wohnfläche von 70 auf 110 Quadratmeter würde den Wert des Hauses natürlich steigern. Der nötige Fluchtweg, den ein zu Wohnzwecken ausgebautes Dachgeschoss haben muss, ist mit dem Giebelfenster bereits gegeben. Die Ausstattung des Hauses ist zwar in manchen Punkten veraltet, doch hat das Haus mit einer neuen Heizungsanlage im Keller und einem kleinen Kachelofen im Wohnzimmer auch Pluspunkte aufzuweisen. Nun muss der Sachverständige für das Verkehrswertgutachten noch weitere Erkundigungen einziehen und Unterlagen bei den verschiedenen Ämtern anfordern. Im Zuge dieser Recherchen kommen für den Sachverständigen Frank Drews noch weitere Überraschungen ans Licht. So stellt sich heraus, dass eine Baugenehmigung für das Haus fehlt.

 

Immobiliengutachter bewertet Einfamilienhaus in Plön, dem die Baugenehmigung fehlt

Die Erben der Immobilie sind außer sich. Verständlich, denn ohne Baugenehmigung müssten sie schlimmstenfalls das Haus abreißen. Doch auch hier weiß der Sachverständige Rat: "Ich habe es schon manchmal erlebt, dass Häuser gebaut und jahrzehntelang bewohnt werden, obwohl keine Baugenehmigung vorliegt. Man kann dann versuchen, nachträglich die Baugenehmigung zu bekommen. Im vorliegenden Fall sehe ich gute Chancen, dass es klappen könnte, da die benachbarten Grundstücke bereits ähnlich bebaut sind. In jedem Fall sollte man aber mit dem verantwortlichen Architekten sprechen." Durch das Gutachten des Sachverständigen für Immobilienbewertung erhalten die Auftraggeber somit nicht nur wichtige Informationen zum aktuellen Wert und Zustand ihrer Immobilie, sondern auch noch wertvolle Tipps und Ratschläge zum weiteren Vorgehen.

 

 

Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Verkehrswertgutachten für Wohn- und Gewerbeimmobilien zu unterschiedlichen Anlässen:

Steuerrecht, betriebliche Entnahme, Erbschaft

Versteigerung

Kauf, Verkauf

Gerichtliche Verfahren

Nachlassregelungen, etc.

Gutachten für Betreuungsgericht

Immobiliengutachter Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Wertgutachten für Immobilien in Scharbeutz, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen, 04524 7439764 und Tel. 0234 9731350

 

Immobiliengutachten für die Bewertung von Eigentumswohnungen, Wohnhäusern und Gewerbeimmobilien:

Sehen Sie sich unsere Angebote für Immobilienbewertung an:

Verkehrswertgutachten bei Erbschaftssteuer

Verkehrswertgutachten für Betreuungsgericht

Verkehrswertgutachten zur Nachlassregelung

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Verkehrswertgutachten für Sonderimmobilien

Verkehrswertgutachten

Wir erstellen Verkehrswertgutachten zu unterschiedlichen Anlässen und für unterschiedliche Verwendungen

Dipl. Ing. Frank Drews, zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien (Sprengnetter Zertifizierungsgesellschaft mbH), erstellt für Sie Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie. Wenn Sie Ihr Haus bewerten oder Ihre Wohnung bewerten wollen, finden Sie bei uns das passende Angebot.

Was ist Ihr Haus wert ?

Wenn Sie wissen wollen, wieviel Ihr Haus wert ist, dann rufen Sie uns doch an. Dipl. Ing. Frank Drews ist der Experte für Immobilien, der Sie gerne berät: 

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Verkehrswertgutachten für Gericht

  • Versteigerungen
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  • rechtliche Streitigkeiten
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  • Amtsgericht
  • Landgericht

Verkehrswertgutachten für Gewerbeimmobilien

  • Bürogebäude
  • Lagerhallen
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  • Erbbaurechte
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  • unbebaute Grundstück
  • Wohnungs- und Nießbrauchrecht
  • Pflegeverpflichtungen
  • Baulasten und Dienstbarkeiten
  • Verrentung von Kaufpreisen

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Verkehrswertgutachten bei Erbschaft

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Verkehrswertgutachten bei Erbschaftsteuer

  • Wohnimmobilien
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Verkehrswertgutachten für Betreuer

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Verkehrswertgutachten fürs Finanzamt

  • Bestimmung des Betriebsvermögens
    (notwendiges Betriebsvermögen, ggf. gewillkürtes Betriebsvermögen)
  • Ermittlung des gemeinen Werts
  • Ermittlung des Werts einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen
  • Bedarfswertermittlung
  • Teilwertbestimmung
  • Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 198 Bewertungsgesetz
  • Erbschaftssteuer
  • betriebliche Entnahmen
  • Abschreibungen

 

Mietgutachten und Pachtwertgutachten

  • Wohnraum
  • Gewerberaum

 

 

Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens erforderliche Unterlagen

Zur Erteilung eines Gutachtenauftrags wird ein Sachverständigenvertrag abgeschlossen.

Grundsätzlich sollte der Auftraggeber für die Gutachtenaufstellung mindestens nachfolgende Unterlagen bereithalten:

  • einen aktuellen Auszug aus der Katasterkarte im Maßstab 1/1000

  • einen aktuellen Grundbuchauszug

  • Bauzeichungen, Baubeschreibungen

  • Ermittlungen der Wohnflächen und Bruttogrundfläche

  • ggf. Mietverträge, Auflistungen der Mieteinnahmen

  • ggf. Unterlagen oder Informationen zu Belastungen, Baulasten, etc.

  • für Eigentumswohnungen einen Abzug der Teilungserklärung

  • ggf. Erbbaurechtsvertrag


Sollte die Beschaffung dieser Informationen und Unterlagen Schwierigkeiten bereiten, unterstützen wir Sie gerne. Zum Beispiel mit einem kostengünstigen Aufmaß und der Berechnung der Wohnfläche.

Mit Erteilung des Gutachtenauftrags werden unsererseits verschieden Abfragen zum Grundstück,  z. B. zur Klärung der planungsrechtlichen Situation, des Denkmalschutzes, öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Verpflichtungen, Erschließungsbeitragssituation, Bodenbelastungen usw. vorgenommen.

Wir bewerten für Sie Immobilien z.B. in Kiel, Lübeck, Eutin, Plön, Neustadt, Grömitz, Fehmarn, Oldenburg, Kellenhusen, Dahme, Hohwacht, Ahrensböck, Bad Segeberg, Neumünster, Travemünde, Wismar, Boltenhagen.

 

Sehen Sie sich auch die Informationen auf unserer anderen Web-Seite an www.ing-drews.de

 

Kontaktdaten

Kontakt Immobilienbewertung

 

Dipl. Ing. Frank Drews
Sachverständiger für
Immobilienbewertung

Hauptbüro Bochum:
Wasserstraße 165
44799 Bochum
T 0234 9731350

Büro Scharbeutz:
Dorfstraße
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T 04524 7359058