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Verkehrswertgutachten für Zwangsversteigerung in Kiel

Verkehrswertgutachten zur Zwangsversteigerung

Immobiliengutachter bewertet Reihenhaus in Kiel

In Kiel. Wegen Verschuldung muss ein Einfamilienhaus in Kiel zwangsversteigert werden. Voraussetzung für die Zwangsversteigerung ist ein aktuelles Verkehrswertgutachten. Das Amtsgericht Kiel hat daher den unabhängigen Sachverständigen Frank Drews im Vorfeld beauftragt, ein solches Wertgutachten zu erstellen. Hierfür ist ein Besichtigungstermin vor Ort nötig. Obwohl alle beteiligten Parteien per Einschreiben über den Termin informiert werden, erscheint letztlich außer dem Sachverständigen niemand. Immerhin kann Frank Drews das Einfamilienhaus schon mal von außen begutachten. Es handelt sich um ein Reihenmittelhaus, das in den 40er Jahren erbaut wurde. Es ist zweigeschossig angelegt und hat nach hinten heraus einen eingeschossigen Anbau.

 

Sachverständiger erstellt Immobiliengutachten für Einfamilienhaus in Kiel

Im Obergeschoss ist ein Fenster kaputt und von der Eingangsüberdachung ist der Putz großflächig abgeblättert. Dennoch sieht es auf den ersten Blick nicht schlecht aus. Drei Wochen später kann der Immobiliengutachter Frank Drews zusammen mit der Besitzerin und deren Betreuer das Haus von innen ansehen. Erst da offenbart sich ein großer Instandhaltungs- und Renovierungsbedarf. Der Zustand der Räumlichkeiten ist recht desolat, die Ausstattung durchgehend überaltert. Dazu kommt, dass im Haus überall Müll und Material gesammelt, jedoch nicht entsorgt wurde. Es stinkt und eine Zimmerecke ist verschimmelt. Einige Räume kann der Immobiliengutachter überhaupt nicht betreten, sondern nur vom Flur aus einsehen.

 

Verkehrswertgutachten wegen Zwangsversteigerung eines Reihenhauses in Kiel

Auch die Treppe zum Dachboden ist völlig zugestellt. Im rückwärtigen Anbau befinden sich die Küche und ein WC. Außerdem gelangt man von dort in den Garten. Momentan ist dies allerdings kaum möglich, denn der Garten ist so zugewachsen, dass er nicht wirklich zugänglich ist. Im ganzen Haus gibt es kein Badezimmer; lediglich zwei WCs und eine Waschküche im Anbau. Insgesamt muss der Sachverständige Frank Drews bei dieser Immobilienbewertung eine große Summe für Modernisierungsmaßnahmen und Instandhaltungsarbeiten veranschlagen. Dies wirkt sich im Verkehrswertgutachten deutlich wertmindernd aus.

 

 

  Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Verkehrswertgutachten für Wohn- und Gewerbeimmobilien zu unterschiedlichen Anlässen:

Steuerrecht, betriebliche Entnahme, Erbschaft

Versteigerung

Kauf, Verkauf

Gerichtliche Verfahren

Nachlassregelungen, etc.

Gutachten für Betreuungsgericht

Immobiliengutachter Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Wertgutachten für Immobilien in Scharbeutz, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen, 04524 7439764 und Tel. 0234 9731350

 

Immobiliengutachten für die Bewertung von Eigentumswohnungen, Wohnhäusern und Gewerbeimmobilien:

Sehen Sie sich unsere Angebote für Immobilienbewertung an:

Verkehrswertgutachten bei Erbschaftssteuer

Verkehrswertgutachten für Betreuungsgericht

Verkehrswertgutachten zur Nachlassregelung

Verkehrswertgutachten für Gewerbegrundstücke

Verkehrswertgutachten für Sonderimmobilien

 

Verkehrswertgutachten

Wir erstellen Verkehrswertgutachten zu unterschiedlichen Anlässen und für unterschiedliche Verwendungen

Dipl. Ing. Frank Drews, zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien (Sprengnetter Zertifizierungsgesellschaft mbH), erstellt für Sie Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie. Wenn Sie Ihr Haus bewerten oder Ihre Wohnung bewerten wollen, finden Sie bei uns das passende Angebot.

Was ist Ihr Haus wert ?

Wenn Sie wissen wollen, wieviel Ihr Haus wert ist, dann rufen Sie uns doch an. Dipl. Ing. Frank Drews ist der Experte für Immobilien, der Sie gerne berät: 

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Verkehrswertgutachten für Gericht

  • Versteigerungen
  • Ehescheidungen
  • rechtliche Streitigkeiten
  • Sozialgericht
  • Amtsgericht
  • Landgericht

Verkehrswertgutachten für Gewerbeimmobilien

  • Bürogebäude
  • Lagerhallen
  • Produktionshallen
  • Kaufhäuser
  • Kirchen
  • Handelsimmobilien

Wertgutachten für Immobilien und Rechte

  • Wohn- und Gewerbeimmobilien
  • Eigentumswohnungen (ETW)
  • Erbbaurechte
  • Sonderimmobilien
  • unbebaute Grundstück
  • Wohnungs- und Nießbrauchrecht
  • Pflegeverpflichtungen
  • Baulasten und Dienstbarkeiten
  • Verrentung von Kaufpreisen

Verkehrswertgutachten für besondere Immobilien

  • Krankenhäuser
  • Kirchengebäude
  • Kindergärten
  • Schulen
  • Hotels
  • Betreiber Immobilien

Verkehrswertgutachten bei Erbschaft

  • Wohnimmobilien
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Gewerbeimmobilien
  • Bürogebäude

Verkehrswertgutachten bei Erbschaftsteuer

  • Wohnimmobilien
  • Gewerbeimmobilien

Verkehrswertgutachten für Betreuer

  • Einfamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser

Verkehrswertgutachten fürs Finanzamt

  • Bestimmung des Betriebsvermögens
    (notwendiges Betriebsvermögen, ggf. gewillkürtes Betriebsvermögen)
  • Ermittlung des gemeinen Werts
  • Ermittlung des Werts einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen
  • Bedarfswertermittlung
  • Teilwertbestimmung
  • Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 198 Bewertungsgesetz
  • Erbschaftssteuer
  • betriebliche Entnahmen
  • Abschreibungen

 

Mietgutachten und Pachtwertgutachten

  • Wohnraum
  • Gewerberaum

 

 

Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens erforderliche Unterlagen

Zur Erteilung eines Gutachtenauftrags wird ein Sachverständigenvertrag abgeschlossen.

Grundsätzlich sollte der Auftraggeber für die Gutachtenaufstellung mindestens nachfolgende Unterlagen bereithalten:

  • einen aktuellen Auszug aus der Katasterkarte im Maßstab 1/1000

  • einen aktuellen Grundbuchauszug

  • Bauzeichungen, Baubeschreibungen

  • Ermittlungen der Wohnflächen und Bruttogrundfläche

  • ggf. Mietverträge, Auflistungen der Mieteinnahmen

  • ggf. Unterlagen oder Informationen zu Belastungen, Baulasten, etc.

  • für Eigentumswohnungen einen Abzug der Teilungserklärung

  • ggf. Erbbaurechtsvertrag


Sollte die Beschaffung dieser Informationen und Unterlagen Schwierigkeiten bereiten, unterstützen wir Sie gerne. Zum Beispiel mit einem kostengünstigen Aufmaß und der Berechnung der Wohnfläche.

Mit Erteilung des Gutachtenauftrags werden unsererseits verschieden Abfragen zum Grundstück,  z. B. zur Klärung der planungsrechtlichen Situation, des Denkmalschutzes, öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Verpflichtungen, Erschließungsbeitragssituation, Bodenbelastungen usw. vorgenommen.

Wir bewerten für Sie Immobilien z.B. in Kiel, Lübeck, Eutin, Plön, Neustadt, Grömitz, Fehmarn, Oldenburg, Kellenhusen, Dahme, Hohwacht, Ahrensböck, Bad Segeberg, Neumünster, Travemünde, Wismar, Boltenhagen.

 

Sehen Sie sich auch die Informationen auf unserer anderen Web-Seite an www.ing-drews.de

 

Kontaktdaten

Kontakt Immobilienbewertung

 

Dipl. Ing. Frank Drews
Sachverständiger für
Immobilienbewertung

Hauptbüro Bochum:
Wasserstraße 165
44799 Bochum
T 0234 9731350

Büro Scharbeutz:
Dorfstraße
23684 Wulfsdorf
T 04524 7359058