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Marte Drews und Dipl. Ing. Frank Drews
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Wertgutachten für Einfamilienhaus in Scharbeutz

Wertgutachten für Einfamilienhaus in Scharbeutz

Immobiliengutachten für Einfamilienhaus mit Anbau

Scharbeutz. Zur Nachlassregelung soll der Wert eines Einfamilienhauses bestimmt werden. Der Sachverständige Dipl.-Ing. Frank Drews besichtigt vor Ort das Grundstück und dokumentiert alle Besonderheiten des Hauses. Erbaut wurde es bereits 1950 als eingeschossiges Haus mit Dachgeschoss. In den 70er Jahren wurde das Erdgeschoss erweitert und renoviert. Im Jahr 2003 wurde ein Anbau auf Höhe des Dachgeschosses realisiert. Darunter entstand eine Garage. All dies dokumentiert der Sachverständige für Immobilienbewertung in Text und Bild.

Sachverständiger für Immobilienbewertung erstellt Verkehrswertgutachten in Scharbeutz

Da für den Verkehrswert eines Hauses das Baujahr eine große Rolle spielt, muss Frank Drews bei einem Haus wie diesem, dessen einzelne Bauetappen in verschiedenen Jahren erfolgten, bereits erste Berechnungen vornehmen. Die einzelnen Baujahre werden gemittelt und nach Bauumfang gewichtet bewertet. Dadurch ergibt sich im vorliegenden Fall 1965 als fiktives Baujahr.

Immobiliengutachter bewertet Einfamilienhaus aus Nachlass in Scharbeutz

Die Ausstattung der Räume im neuen Anbau unterscheidet sich erheblich von der im ursprünglichen Gebäude. So sind Bad und Elektroinstallationen des Altbaus nicht mehr zeitgemäß, im Neubau jedoch auf modernem Standard. Ebenso verhält es sich mit den Fenstern. Der Anbau ist mit einer Vorhangfassade verkleidet und auch das Dach ist besser gedämmt als im Altbau. Der Immobiliengutachter mittelt und gewichtet all diese Einzelheiten im anschließenden Verkehrswertgutachten.

Verkehrswertgutachten für Immobilie in Scharbeutz

Das Grundstück, das hinter dem Haus leicht abfällt, könnte möglicherweise sogar nochmals in zweiter Reihe mit einem separaten Haus bebaut werden, so wie es bereits in der Nachbarschaft realisiert wurde. Doch müsste das erst im Rahmen einer Bauvoranfrage bei der Stadt geklärt werden. Deshalb fließt diese – durchaus wertsteigernde – Möglichkeit im ersten Gutachten noch nicht mit ein. Der Immobiliengutachter Frank Drews fasst zusammen: „Jedes Haus ist anders; deswegen muss auch jedes Immobiliengutachten immer individuell zugeschnitten und neu berechnet werden.“

 

 

Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Verkehrswertgutachten für Wohn- und Gewerbeimmobilien zu unterschiedlichen Anlässen:

Steuerrecht, betriebliche Entnahme, Erbschaft

Versteigerung

Kauf, Verkauf

Gerichtliche Verfahren

Nachlassregelungen, etc.

Gutachten für Betreuungsgericht

Immobiliengutachter Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Wertgutachten für Immobilien in Scharbeuz, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen, 04524 7439764 und Tel. 0234 9731350

 

Immobiliengutachten für die Bewertung von Eigentumswohnungen, Wohnhäusern und Gewerbeimmobilien:

Sehen Sie sich unsere Angebote für Immobilienbewertung an:

Verkehrswertgutachten bei Erbschaftssteuer

Verkehrswertgutachten für Betreuungsgericht

Verkehrswertgutachten zur Nachlassregelung

Verkehrswertgutachten für Gewerbegrundstücke

Verkehrswertgutachten für Sonderimmobilien

Verkehrswertgutachten

Wir erstellen Verkehrswertgutachten zu unterschiedlichen Anlässen und für unterschiedliche Verwendungen

Dipl. Ing. Frank Drews, zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien (Sprengnetter Zertifizierungsgesellschaft mbH), erstellt für Sie Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie. Wenn Sie Ihr Haus bewerten oder Ihre Wohnung bewerten wollen, finden Sie bei uns das passende Angebot.

Was ist Ihr Haus wert ?

Wenn Sie wissen wollen, wieviel Ihr Haus wert ist, dann rufen Sie uns doch an. Dipl. Ing. Frank Drews ist der Experte für Immobilien, der Sie gerne berät: 

Tel. 04524 7359058

 

Verkehrswertgutachten für Gericht

  • Versteigerungen
  • Ehescheidungen
  • rechtliche Streitigkeiten
  • Sozialgericht
  • Amtsgericht
  • Landgericht

Verkehrswertgutachten für Gewerbeimmobilien

  • Bürogebäude
  • Lagerhallen
  • Produktionshallen
  • Kaufhäuser
  • Kirchen
  • Handelsimmobilien

Wertgutachten für Immobilien und Rechte

  • Wohn- und Gewerbeimmobilien
  • Eigentumswohnungen (ETW)
  • Erbbaurechte
  • Sonderimmobilien
  • unbebaute Grundstück
  • Wohnungs- und Nießbrauchrecht
  • Pflegeverpflichtungen
  • Baulasten und Dienstbarkeiten
  • Verrentung von Kaufpreisen

Verkehrswertgutachten für besondere Immobilien

  • Krankenhäuser
  • Kirchengebäude
  • Kindergärten
  • Schulen
  • Hotels
  • Betreiber Immobilien

Verkehrswertgutachten bei Erbschaft

  • Wohnimmobilien
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Gewerbeimmobilien
  • Bürogebäude

Verkehrswertgutachten bei Erbschaftsteuer

  • Wohnimmobilien
  • Gewerbeimmobilien

Verkehrswertgutachten für Betreuer

  • Einfamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser

Verkehrswertgutachten fürs Finanzamt

  • Bestimmung des Betriebsvermögens
    (notwendiges Betriebsvermögen, ggf. gewillkürtes Betriebsvermögen)
  • Ermittlung des gemeinen Werts
  • Ermittlung des Werts einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen
  • Bedarfswertermittlung
  • Teilwertbestimmung
  • Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 198 Bewertungsgesetz
  • Erbschaftssteuer
  • betriebliche Entnahmen
  • Abschreibungen

 

Mietgutachten und Pachtwertgutachten

  • Wohnraum
  • Gewerberaum

 

 

Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens erforderliche Unterlagen

Zur Erteilung eines Gutachtenauftrags wird ein Sachverständigenvertrag abgeschlossen.

Grundsätzlich sollte der Auftraggeber für die Gutachtenaufstellung mindestens nachfolgende Unterlagen bereithalten:

  • einen aktuellen Auszug aus der Katasterkarte im Maßstab 1/1000

  • einen aktuellen Grundbuchauszug

  • Bauzeichungen, Baubeschreibungen

  • Ermittlungen der Wohnflächen und Bruttogrundfläche

  • ggf. Mietverträge, Auflistungen der Mieteinnahmen

  • ggf. Unterlagen oder Informationen zu Belastungen, Baulasten, etc.

  • für Eigentumswohnungen einen Abzug der Teilungserklärung

  • ggf. Erbbaurechtsvertrag


Sollte die Beschaffung dieser Informationen und Unterlagen Schwierigkeiten bereiten, unterstützen wir Sie gerne. Zum Beispiel mit einem kostengünstigen Aufmaß und der Berechnung der Wohnfläche.

Mit Erteilung des Gutachtenauftrags werden unsererseits verschieden Abfragen zum Grundstück,  z. B. zur Klärung der planungsrechtlichen Situation, des Denkmalschutzes, öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Verpflichtungen, Erschließungsbeitragssituation, Bodenbelastungen usw. vorgenommen.

Wir bewerten für Sie Immobilien z.B. in Kiel, Lübeck, Eutin, Plön, Neustadt, Grömitz, Fehmarn, Oldenburg, Kellenhusen, Dahme, Hohwacht, Ahrensböck, Bad Segeberg, Neumünster, Travemünde, Wismar, Boltenhagen.

 

Sehen Sie sich auch die Informationen auf unserer anderen Web-Seite an www.ing-drews.de

 

Kontaktdaten

Kontakt Immobilienbewertung

 

Dipl. Ing. Frank Drews
Sachverständiger für
Immobilienbewertung

Hauptbüro Bochum:
Wasserstraße 165
44799 Bochum
T 0234 9731350

Büro Scharbeutz:
Dorfstraße
23684 Wulfsdorf
T 04524 7359058