04524 7359058

Wir beraten Sie gern

Marte Drews und Dipl. Ing. Frank Drews
Tel. 04524 7359058

Wertgutachten für Wohn- und Geschäftshaus in Neumünster

Wertgutachten in Neumünster

Wertgutachten für gemischt genutzte Immobilie in Neumünster

Neumünster. Frank Drews, der Sachverständige für Immobilienbewertung hat sich heute ein Wohn- und Geschäftshaus in Neumünster angesehen. Es handelt sich um ein Eckhaus an einer Straßenkreuzung mit gemischter Bebauung. Im Erdgeschoss, das seit geraumer Zeit leer steht, befand sich eine Gaststätte mit separatem Saal und Lagerflächen.
Darüber liegen zwei Stockwerke mit jeweils drei Wohnungen zwischen 64 und 98 Quadratmetern. Der Dachboden ist zum Teil ausgebaut. Dort befindet sich nochmals eine Zwei-Zimmer-Wohnung.

 

Sachverständiger fertigt Immobiliengutachten für Wohn- und Geschäftshaus in Neumünster

Die Erben der Immobilie überlegen, wie sie mit dieser Erbschaft, die immerhin Mieteinnahmen einbringt, verfahren sollen. Obwohl die Wohnungen gepflegt sind, besteht doch erheblicher Modernisierungsbedarf. Zum Beispiel sind die Elektroinstallationen bereits sehr alt und zum Teil noch ohne Fehlerstrom-Schutzschalter (FI-Schalter). Seit die Gaststätte im Erdgeschoss leer steht, hat sich trotz intensiver Bemühungen kein neuer Pächter gefunden. Die Gastronomiefläche beträgt ca. 300 qm.

 

Verkehrswertgutachten für Wohnhaus mit Gaststätte in Neumünster

Auch der Immobiliengutachter Frank Drews räumt ein, dass es in diesem Viertel schwierig sein dürfte, die Gastronomie zu beleben: „In den Räumen der ehemaligen Gaststätte besteht erheblicher Renovierungsbedarf. Möglich wäre es vielleicht, ein Versicherungsbüro oder einen Pflegedienst als Mieter zu finden. Denkbar wäre auch ein Handwerksbetrieb mit Bedarf an Lagerraum. Jede Umnutzung würde jedoch erhebliche Umbauarbeiten und Sanierungsaufwendungen erfordern.“

Immobiliengutachter in Neumünster bewertet Immobilie mit gemischter Nutzung

Deshalb kommt er im Gutachten zu dem Schluss, dass Abriss und Neubebauung nach Ablauf der Restnutzungsdauer die wirtschaftlichste Möglichkeit zur Unterhaltung des Grundstücks sind. Bis dahin kann die Erbengemeinschaft die gegenwärtige Vermietungssituation mit dem nötigsten Instandhaltungsaufwand beibehalten. Ob die Erben seiner Einschätzung folgen oder die Immobilie vorher verkaufen, ist dann ihre Entscheidung.


 

Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Verkehrswertgutachten für Wohn- und Gewerbeimmobilien zu unterschiedlichen Anlässen:

Steuerrecht, betriebliche Entnahme, Erbschaft

Versteigerung

Kauf, Verkauf

Gerichtliche Verfahren

Nachlassregelungen, etc.

Gutachten für Betreuungsgericht

Immobiliengutachter Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Wertgutachten für Immobilien in Scharbeutz, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen, 04524 7439764 und Tel. 0234 9731350

 

Immobiliengutachten für die Bewertung von Eigentumswohnungen, Wohnhäusern und Gewerbeimmobilien:

Sehen Sie sich unsere Angebote für Immobilienbewertung an:

Verkehrswertgutachten bei Erbschaftssteuer

Verkehrswertgutachten für Betreuungsgericht

Verkehrswertgutachten zur Nachlassregelung

Verkehrswertgutachten für Gewerbegrundstücke

Verkehrswertgutachten für Sonderimmobilien

Verkehrswertgutachten

Wir erstellen Verkehrswertgutachten zu unterschiedlichen Anlässen und für unterschiedliche Verwendungen

Dipl. Ing. Frank Drews, zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien (Sprengnetter Zertifizierungsgesellschaft mbH), erstellt für Sie Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie. Wenn Sie Ihr Haus bewerten oder Ihre Wohnung bewerten wollen, finden Sie bei uns das passende Angebot.

Was ist Ihr Haus wert ?

Wenn Sie wissen wollen, wieviel Ihr Haus wert ist, dann rufen Sie uns doch an. Dipl. Ing. Frank Drews ist der Experte für Immobilien, der Sie gerne berät: 

Tel. 04524 7359058

 

Verkehrswertgutachten für Gericht

  • Versteigerungen
  • Ehescheidungen
  • rechtliche Streitigkeiten
  • Sozialgericht
  • Amtsgericht
  • Landgericht

Verkehrswertgutachten für Gewerbeimmobilien

  • Bürogebäude
  • Lagerhallen
  • Produktionshallen
  • Kaufhäuser
  • Kirchen
  • Handelsimmobilien

Wertgutachten für Immobilien und Rechte

  • Wohn- und Gewerbeimmobilien
  • Eigentumswohnungen (ETW)
  • Erbbaurechte
  • Sonderimmobilien
  • unbebaute Grundstück
  • Wohnungs- und Nießbrauchrecht
  • Pflegeverpflichtungen
  • Baulasten und Dienstbarkeiten
  • Verrentung von Kaufpreisen

Verkehrswertgutachten für besondere Immobilien

  • Krankenhäuser
  • Kirchengebäude
  • Kindergärten
  • Schulen
  • Hotels
  • Betreiber Immobilien

Verkehrswertgutachten bei Erbschaft

  • Wohnimmobilien
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Gewerbeimmobilien
  • Bürogebäude

Verkehrswertgutachten bei Erbschaftsteuer

  • Wohnimmobilien
  • Gewerbeimmobilien

Verkehrswertgutachten für Betreuer

  • Einfamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser

Verkehrswertgutachten fürs Finanzamt

  • Bestimmung des Betriebsvermögens
    (notwendiges Betriebsvermögen, ggf. gewillkürtes Betriebsvermögen)
  • Ermittlung des gemeinen Werts
  • Ermittlung des Werts einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen
  • Bedarfswertermittlung
  • Teilwertbestimmung
  • Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 198 Bewertungsgesetz
  • Erbschaftssteuer
  • betriebliche Entnahmen
  • Abschreibungen

 

Mietgutachten und Pachtwertgutachten

  • Wohnraum
  • Gewerberaum

 

 

Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens erforderliche Unterlagen

Zur Erteilung eines Gutachtenauftrags wird ein Sachverständigenvertrag abgeschlossen.

Grundsätzlich sollte der Auftraggeber für die Gutachtenaufstellung mindestens nachfolgende Unterlagen bereithalten:

  • einen aktuellen Auszug aus der Katasterkarte im Maßstab 1/1000

  • einen aktuellen Grundbuchauszug

  • Bauzeichungen, Baubeschreibungen

  • Ermittlungen der Wohnflächen und Bruttogrundfläche

  • ggf. Mietverträge, Auflistungen der Mieteinnahmen

  • ggf. Unterlagen oder Informationen zu Belastungen, Baulasten, etc.

  • für Eigentumswohnungen einen Abzug der Teilungserklärung

  • ggf. Erbbaurechtsvertrag


Sollte die Beschaffung dieser Informationen und Unterlagen Schwierigkeiten bereiten, unterstützen wir Sie gerne. Zum Beispiel mit einem kostengünstigen Aufmaß und der Berechnung der Wohnfläche.

Mit Erteilung des Gutachtenauftrags werden unsererseits verschieden Abfragen zum Grundstück,  z. B. zur Klärung der planungsrechtlichen Situation, des Denkmalschutzes, öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Verpflichtungen, Erschließungsbeitragssituation, Bodenbelastungen usw. vorgenommen.

Wir bewerten für Sie Immobilien z.B. in Kiel, Lübeck, Eutin, Plön, Neustadt, Grömitz, Fehmarn, Oldenburg, Kellenhusen, Dahme, Hohwacht, Ahrensböck, Bad Segeberg, Neumünster, Travemünde, Wismar, Boltenhagen.

 

Sehen Sie sich auch die Informationen auf unserer anderen Web-Seite an www.ing-drews.de

 

Kontaktdaten

Kontakt Immobilienbewertung

 

Dipl. Ing. Frank Drews
Sachverständiger für
Immobilienbewertung

Hauptbüro Bochum:
Wasserstraße 165
44799 Bochum
T 0234 9731350

Büro Scharbeutz:
Dorfstraße
23684 Wulfsdorf
T 04524 7359058