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Wohn- und Geschäftshaus in Kiel

Wohn- und Geschäftshaus in Kiel

Sachverständiger bewertet Wohn- und Geschäftshaus in Kiel

Kiel: Heute besichtigt der Immobiliengutachter Dipl.-Ing. Frank Drews ein Haus in der Innenstadt Kiels, welches vererbt wurde. Es handelt sich um ein gemischt genutztes Haus, das nebeneinander in der Fußgängerzone liegt. Im Erdgeschoss befinden sich Ladenlokale und Geschäftsräume. Da es sich um eine sehr gute Geschäftslage in der Innenstadt Kiels handelt, betragen die Mieteinnahmen des gewerblichen Anteils fast 90 Prozent der gesamten Mieteinnahmen des Hauses. Die darüber liegenden Wohnungen machen nur 10 Prozent der Mieteinnahmen aus. Das Finanzamt hat von dem Erben eine hohe Erbschaftssteuer verlangt - Zu hoch, wie der Immobiliengutachter Dipl.-Ing. Frank Drews meint.

Was bedeutet die Nacherbenregelung? Der Immobiliengutachter erklärt

"Das Haus ist mit einer Nacherbenregelung belastet", erzählt der Immobiliengutachter. Nacherbenregelung bedeutet, dass der Verstorbene bereits festgelegt hat, an wen der jetzige Erbe - der als Vorerbe bezeichnet wird -  die Immobilie nach seinem eigenen Ableben vererben soll. Im vorliegenden Fall soll der kinderlose Vorerbe die Immobilien seiner Halbschwester vermachen. Dies bedeutet jedoch für den Vorerben eine gewisse Einschränkung, welche den Wert der Erbschaft mindert und sich damit auch mindernd auf die Erbschaftssteuer niederschlägt. Der Vorerbe kann das Haus zwar nutzen in dem Sinne, dass er die Mieteinnahmen erhält. Durch die Vorerbenregelung kann er das Haus jedoch nicht verkaufen. Der Wert, den das Finanzamt für das Wohn- und Geschäftshaus festgesetzt hat, kann somit von dem Vorerben nicht realisiert werden.

Nacherbenregelung bei Gewerbeimmobilie in Kiel

Dadurch ergibt sich ein wesentlich geringerer Wert, als der, den das Finanzamt angesetzt hat. Außerdem ermittelt der Sachverständige Frank Drews beim Ortstermin den Zustand des Gebäudes und stellt an verschiedenen Stellen Instandhaltungsstau fest. Diese Details kann das Finanzamt nicht selber beurteilen, da die Beamten keine Ortsbesichtigung durchführen. Der Sachverständige für Immobilienbewertung lässt jedoch alle Daten und Fakten mit in das Verkehrswertgutachten einfließen. Zum Schluss ergibt sich ein wesentlich niedrigerer Verkehrswert als der, den das Finanzamt angesetzt hatte. Folgt es dem Gutachten des Sachverständigen, dürfte wesentlich weniger Erbschaftssteuer zu zahlen sein. Eine Einsparung, die sich lohnt!

 

Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Verkehrswertgutachten für Wohn- und Gewerbeimmobilien zu unterschiedlichen Anlässen:

Steuerrecht, betriebliche Entnahme, Erbschaft

Versteigerung

Kauf, Verkauf

Gerichtliche Verfahren

Nachlassregelungen, etc.

Gutachten für Betreuungsgericht

Immobiliengutachter Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Wertgutachten für Immobilien in Scharbeutz, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen, 04524 7439764 und Tel. 0234 9731350

 

Immobiliengutachten für die Bewertung von Eigentumswohnungen, Wohnhäusern und Gewerbeimmobilien:

Sehen Sie sich unsere Angebote für Immobilienbewertung an:

Verkehrswertgutachten bei Erbschaftssteuer

Verkehrswertgutachten für Betreuungsgericht

Verkehrswertgutachten zur Nachlassregelung

Verkehrswertgutachten für Gewerbegrundstücke

Verkehrswertgutachten für Sonderimmobilien

Verkehrswertgutachten

Wir erstellen Verkehrswertgutachten zu unterschiedlichen Anlässen und für unterschiedliche Verwendungen

Dipl. Ing. Frank Drews, zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien (Sprengnetter Zertifizierungsgesellschaft mbH), erstellt für Sie Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie. Wenn Sie Ihr Haus bewerten oder Ihre Wohnung bewerten wollen, finden Sie bei uns das passende Angebot.

Was ist Ihr Haus wert ?

Wenn Sie wissen wollen, wieviel Ihr Haus wert ist, dann rufen Sie uns doch an. Dipl. Ing. Frank Drews ist der Experte für Immobilien, der Sie gerne berät: 

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Verkehrswertgutachten für Gericht

  • Versteigerungen
  • Ehescheidungen
  • rechtliche Streitigkeiten
  • Sozialgericht
  • Amtsgericht
  • Landgericht

Verkehrswertgutachten für Gewerbeimmobilien

  • Bürogebäude
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  • Produktionshallen
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  • Handelsimmobilien

Wertgutachten für Immobilien und Rechte

  • Wohn- und Gewerbeimmobilien
  • Eigentumswohnungen (ETW)
  • Erbbaurechte
  • Sonderimmobilien
  • unbebaute Grundstück
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  • Baulasten und Dienstbarkeiten
  • Verrentung von Kaufpreisen

Verkehrswertgutachten für besondere Immobilien

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Verkehrswertgutachten bei Erbschaft

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Verkehrswertgutachten bei Erbschaftsteuer

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Verkehrswertgutachten für Betreuer

  • Einfamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser

Verkehrswertgutachten fürs Finanzamt

  • Bestimmung des Betriebsvermögens
    (notwendiges Betriebsvermögen, ggf. gewillkürtes Betriebsvermögen)
  • Ermittlung des gemeinen Werts
  • Ermittlung des Werts einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen
  • Bedarfswertermittlung
  • Teilwertbestimmung
  • Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 198 Bewertungsgesetz
  • Erbschaftssteuer
  • betriebliche Entnahmen
  • Abschreibungen

 

Mietgutachten und Pachtwertgutachten

  • Wohnraum
  • Gewerberaum

 

 

Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens erforderliche Unterlagen

Zur Erteilung eines Gutachtenauftrags wird ein Sachverständigenvertrag abgeschlossen.

Grundsätzlich sollte der Auftraggeber für die Gutachtenaufstellung mindestens nachfolgende Unterlagen bereithalten:

  • einen aktuellen Auszug aus der Katasterkarte im Maßstab 1/1000

  • einen aktuellen Grundbuchauszug

  • Bauzeichungen, Baubeschreibungen

  • Ermittlungen der Wohnflächen und Bruttogrundfläche

  • ggf. Mietverträge, Auflistungen der Mieteinnahmen

  • ggf. Unterlagen oder Informationen zu Belastungen, Baulasten, etc.

  • für Eigentumswohnungen einen Abzug der Teilungserklärung

  • ggf. Erbbaurechtsvertrag


Sollte die Beschaffung dieser Informationen und Unterlagen Schwierigkeiten bereiten, unterstützen wir Sie gerne. Zum Beispiel mit einem kostengünstigen Aufmaß und der Berechnung der Wohnfläche.

Mit Erteilung des Gutachtenauftrags werden unsererseits verschieden Abfragen zum Grundstück,  z. B. zur Klärung der planungsrechtlichen Situation, des Denkmalschutzes, öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Verpflichtungen, Erschließungsbeitragssituation, Bodenbelastungen usw. vorgenommen.

Wir bewerten für Sie Immobilien z.B. in Kiel, Lübeck, Eutin, Plön, Neustadt, Grömitz, Fehmarn, Oldenburg, Kellenhusen, Dahme, Hohwacht, Ahrensböck, Bad Segeberg, Neumünster, Travemünde, Wismar, Boltenhagen.

 

Sehen Sie sich auch die Informationen auf unserer anderen Web-Seite an www.ing-drews.de

 

Kontaktdaten

Kontakt Immobilienbewertung

 

Dipl. Ing. Frank Drews
Sachverständiger für
Immobilienbewertung

Hauptbüro Bochum:
Wasserstraße 165
44799 Bochum
T 0234 9731350

Büro Scharbeutz:
Dorfstraße
23684 Wulfsdorf
T 04524 7359058