Wohn- und Geschäftshaus in Kiel
Sachverständiger bewertet Wohn- und Geschäftshaus in Kiel
Kiel: Heute besichtigt der Immobiliengutachter Dipl.-Ing. Frank Drews ein Haus in der Innenstadt Kiels, welches vererbt wurde. Es handelt sich um ein gemischt genutztes Haus, das nebeneinander in der Fußgängerzone liegt. Im Erdgeschoss befinden sich Ladenlokale und Geschäftsräume. Da es sich um eine sehr gute Geschäftslage in der Innenstadt Kiels handelt, betragen die Mieteinnahmen des gewerblichen Anteils fast 90 Prozent der gesamten Mieteinnahmen des Hauses. Die darüber liegenden Wohnungen machen nur 10 Prozent der Mieteinnahmen aus. Das Finanzamt hat von dem Erben eine hohe Erbschaftssteuer verlangt - Zu hoch, wie der Immobiliengutachter Dipl.-Ing. Frank Drews meint.
Was bedeutet die Nacherbenregelung? Der Immobiliengutachter erklärt
"Das Haus ist mit einer Nacherbenregelung belastet", erzählt der Immobiliengutachter. Nacherbenregelung bedeutet, dass der Verstorbene bereits festgelegt hat, an wen der jetzige Erbe - der als Vorerbe bezeichnet wird - die Immobilie nach seinem eigenen Ableben vererben soll. Im vorliegenden Fall soll der kinderlose Vorerbe die Immobilien seiner Halbschwester vermachen. Dies bedeutet jedoch für den Vorerben eine gewisse Einschränkung, welche den Wert der Erbschaft mindert und sich damit auch mindernd auf die Erbschaftssteuer niederschlägt. Der Vorerbe kann das Haus zwar nutzen in dem Sinne, dass er die Mieteinnahmen erhält. Durch die Vorerbenregelung kann er das Haus jedoch nicht verkaufen. Der Wert, den das Finanzamt für das Wohn- und Geschäftshaus festgesetzt hat, kann somit von dem Vorerben nicht realisiert werden.
Nacherbenregelung bei Gewerbeimmobilie in Kiel
Dadurch ergibt sich ein wesentlich geringerer Wert, als der, den das Finanzamt angesetzt hat. Außerdem ermittelt der Sachverständige Frank Drews beim Ortstermin den Zustand des Gebäudes und stellt an verschiedenen Stellen Instandhaltungsstau fest. Diese Details kann das Finanzamt nicht selber beurteilen, da die Beamten keine Ortsbesichtigung durchführen. Der Sachverständige für Immobilienbewertung lässt jedoch alle Daten und Fakten mit in das Verkehrswertgutachten einfließen. Zum Schluss ergibt sich ein wesentlich niedrigerer Verkehrswert als der, den das Finanzamt angesetzt hatte. Folgt es dem Gutachten des Sachverständigen, dürfte wesentlich weniger Erbschaftssteuer zu zahlen sein. Eine Einsparung, die sich lohnt!
Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Verkehrswertgutachten für Wohn- und Gewerbeimmobilien zu unterschiedlichen Anlässen:
Steuerrecht, betriebliche Entnahme, Erbschaft
Versteigerung
Kauf, Verkauf
Gerichtliche Verfahren
Nachlassregelungen, etc.
Gutachten für Betreuungsgericht
Immobiliengutachter Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Wertgutachten für Immobilien in Scharbeutz, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen, 04524 7439764 und Tel. 0234 9731350
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