04524 7359058

Wir beraten Sie gern

Marte Drews und Dipl. Ing. Frank Drews
Tel. 04524 7359058

Wohnungsbewertung für das Amtsgericht Wismar

Wohnungsbewertung für das Amtsgericht Wismar

Immobiliengutachter bewertet Eigentumswohnung in Wismar

Wismar: Diesmal hat Frank Drews, der zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung einen Auftrag vom Amtsgericht Wismar. Im Zuge eines Zwangsversteigerungsverfahrens soll er den Verkehrswert einer Eigentumswohnung feststellen. Es handelt sich um eine 78 Quadratmeter große Dachwohnung. Ursprünglich war sie wesentlich kleiner; Der bisherige Eigentümer hatte jedoch die Wohnung mit dem auf gleicher Höhe befindlichen Dachboden zu einer einzigen größeren Wohnung zusammengelegt und ausgebaut. Die Dachflächen wurden gedämmt und zum Spitzboden wurde eine Holzwangentreppe eingebaut. Hierdurch erhielt die Wohnung eine Galerie und wiederum weitere 16 Quadratmeter Wohnfläche.

 

Sachverständiger fertigt Verkehrswertgutachten bei Zwangsversteigerung in Wismar

Die alten Holzfußböden wurden vom Eigentümer aufgearbeitet und die Räume mit Echtholztüren versehen. Im Zuge seiner weiteren Recherchen erfährt der Sachverständige für Immobilienbewertung beim Bauamt, dass der Dachbodenausbau in dieser Weise gar nicht genehmigt war. Eigentlich war ein Dachausbau mit Gauben bewilligt worden. Zurzeit läuft jedoch bereits ein nachträgliches Genehmigungsverfahren, mit der Auflage, dass eines der Dachflächenfenster zu einem zweiten Feuer-Fluchtweg ausgebaut wird. Dies bedeutet den Einbau eines anderen Fensters.

 

Verkehrswertgutachten für Eigentumswohnung in Wismar

Als Sachverständiger weiß Frank Drews, dass die Fläche des aktuell vorhandenen Fensters zwar ausreichend ist, dass es sich aber mindestens um ein Klappschwingfenster handeln muss, damit ein Ausstieg im Notfall auch gut möglich ist. Außerdem müssen auf dem Dach vor dem Fenster zwei Austritte zum Stehen angebracht sein.
Der Ausbau des Spitzbodens war definitiv nicht genehmigt. Deshalb kann die Galerie nicht zur Wohnfläche gezählt werden. Außerdem stellt der Sachverständige bei der Wohnungsbesichtigung fest, dass das Geländer sehr wackelig ist und dringend verstärkt werden müsste. Anschließend besichtigt er noch die gemeinsamen Räume des Hauses und die Außenanlagen, um schließlich den aktuellen Verkehrswert der Eigentumswohnung mit zwei verschiedenen V
erfahren zu bestimmen.

 


 

  Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Verkehrswertgutachten für Wohn- und Gewerbeimmobilien zu unterschiedlichen Anlässen:

Steuerrecht, betriebliche Entnahme, Erbschaft

Versteigerung

Kauf, Verkauf

Gerichtliche Verfahren

Nachlassregelungen, etc.

Gutachten für Betreuungsgericht

Immobiliengutachter Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Wertgutachten für Immobilien in Scharbeutz, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen, 04524 7439764 und Tel. 0234 9731350

 

Immobiliengutachten für die Bewertung von Eigentumswohnungen, Wohnhäusern und Gewerbeimmobilien:

Sehen Sie sich unsere Angebote für Immobilienbewertung an:

Verkehrswertgutachten bei Erbschaftssteuer

Verkehrswertgutachten für Betreuungsgericht

Verkehrswertgutachten zur Nachlassregelung

Verkehrswertgutachten für Gewerbegrundstücke

Verkehrswertgutachten für Sonderimmobilien

 

Verkehrswertgutachten

Wir erstellen Verkehrswertgutachten zu unterschiedlichen Anlässen und für unterschiedliche Verwendungen

Dipl. Ing. Frank Drews, zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien (Sprengnetter Zertifizierungsgesellschaft mbH), erstellt für Sie Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie. Wenn Sie Ihr Haus bewerten oder Ihre Wohnung bewerten wollen, finden Sie bei uns das passende Angebot.

Was ist Ihr Haus wert ?

Wenn Sie wissen wollen, wieviel Ihr Haus wert ist, dann rufen Sie uns doch an. Dipl. Ing. Frank Drews ist der Experte für Immobilien, der Sie gerne berät: 

Tel. 04524 7359058

 

Verkehrswertgutachten für Gericht

  • Versteigerungen
  • Ehescheidungen
  • rechtliche Streitigkeiten
  • Sozialgericht
  • Amtsgericht
  • Landgericht

Verkehrswertgutachten für Gewerbeimmobilien

  • Bürogebäude
  • Lagerhallen
  • Produktionshallen
  • Kaufhäuser
  • Kirchen
  • Handelsimmobilien

Wertgutachten für Immobilien und Rechte

  • Wohn- und Gewerbeimmobilien
  • Eigentumswohnungen (ETW)
  • Erbbaurechte
  • Sonderimmobilien
  • unbebaute Grundstück
  • Wohnungs- und Nießbrauchrecht
  • Pflegeverpflichtungen
  • Baulasten und Dienstbarkeiten
  • Verrentung von Kaufpreisen

Verkehrswertgutachten für besondere Immobilien

  • Krankenhäuser
  • Kirchengebäude
  • Kindergärten
  • Schulen
  • Hotels
  • Betreiber Immobilien

Verkehrswertgutachten bei Erbschaft

  • Wohnimmobilien
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Gewerbeimmobilien
  • Bürogebäude

Verkehrswertgutachten bei Erbschaftsteuer

  • Wohnimmobilien
  • Gewerbeimmobilien

Verkehrswertgutachten für Betreuer

  • Einfamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser

Verkehrswertgutachten fürs Finanzamt

  • Bestimmung des Betriebsvermögens
    (notwendiges Betriebsvermögen, ggf. gewillkürtes Betriebsvermögen)
  • Ermittlung des gemeinen Werts
  • Ermittlung des Werts einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen
  • Bedarfswertermittlung
  • Teilwertbestimmung
  • Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 198 Bewertungsgesetz
  • Erbschaftssteuer
  • betriebliche Entnahmen
  • Abschreibungen

 

Mietgutachten und Pachtwertgutachten

  • Wohnraum
  • Gewerberaum

 

 

Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens erforderliche Unterlagen

Zur Erteilung eines Gutachtenauftrags wird ein Sachverständigenvertrag abgeschlossen.

Grundsätzlich sollte der Auftraggeber für die Gutachtenaufstellung mindestens nachfolgende Unterlagen bereithalten:

  • einen aktuellen Auszug aus der Katasterkarte im Maßstab 1/1000

  • einen aktuellen Grundbuchauszug

  • Bauzeichungen, Baubeschreibungen

  • Ermittlungen der Wohnflächen und Bruttogrundfläche

  • ggf. Mietverträge, Auflistungen der Mieteinnahmen

  • ggf. Unterlagen oder Informationen zu Belastungen, Baulasten, etc.

  • für Eigentumswohnungen einen Abzug der Teilungserklärung

  • ggf. Erbbaurechtsvertrag


Sollte die Beschaffung dieser Informationen und Unterlagen Schwierigkeiten bereiten, unterstützen wir Sie gerne. Zum Beispiel mit einem kostengünstigen Aufmaß und der Berechnung der Wohnfläche.

Mit Erteilung des Gutachtenauftrags werden unsererseits verschieden Abfragen zum Grundstück,  z. B. zur Klärung der planungsrechtlichen Situation, des Denkmalschutzes, öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Verpflichtungen, Erschließungsbeitragssituation, Bodenbelastungen usw. vorgenommen.

Wir bewerten für Sie Immobilien z.B. in Kiel, Lübeck, Eutin, Plön, Neustadt, Grömitz, Fehmarn, Oldenburg, Kellenhusen, Dahme, Hohwacht, Ahrensböck, Bad Segeberg, Neumünster, Travemünde, Wismar, Boltenhagen.

 

Sehen Sie sich auch die Informationen auf unserer anderen Web-Seite an www.ing-drews.de

 

Kontaktdaten

Kontakt Immobilienbewertung

 

Dipl. Ing. Frank Drews
Sachverständiger für
Immobilienbewertung

Hauptbüro Bochum:
Wasserstraße 165
44799 Bochum
T 0234 9731350

Büro Scharbeutz:
Dorfstraße
23684 Wulfsdorf
T 04524 7359058