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Zweifamilienhaus in Neumünster

Zweifamilienhaus in Neumünster

Immobiliengutachten für Zweifamilienhaus in Neumünster

…. in Neumünster. Frank Drews, der Sachverständige für Immobilienbewertung hat heute einen Ortstermin bei einer Familie, die vor neue Entscheidungen gestellt ist, was mit ihrem Haus passieren soll. Es handelt sich um ein selbst bewohntes Zweifamilienhaus. Die betagte Eigentümerin, die im Erdgeschoss wohnt, wird demnächst ausziehen. Das Obergeschoss ist vermietet. Nun überlegt die Dame zusammen mit ihrem Sohn und dessen Familie, ob man das Erdgeschoss neu vermieten soll, das Haus verkaufen soll, oder ob der Sohn eventuell selber mit seiner Familie einziehen wird. Deshalb haben sie Frank Drews, den unabhängigen Sachverständigen für Immobilienbewertung hinzugezogen, damit er das Haus bewertet und ein ordentliches Verkehrswertgutachten erstellt. Dies wäre auf jeden Fall eine gute Entscheidungsgrundlage.

 

Sachverständiger bewertet Zweifamilienhaus in Neumünster

Dazu der Immobiliengutachter Dipl.-Ing. Frank Drews: "Oft verkennen die Eigentümer den Wert des eigenen Hauses. Auch wenn Grundstückspreise steigen, kann ein Haus nach 30 oder sogar 50 Jahren natürlich im Wert gesunken sein, da die Ausstattung dann veraltet ist und Elektro- und Wasserleitungen oft erneuert werden müssen. Vom heutigen Dämmstandard mal ganz zu schweigen."
Dieses Haus wurde 1965 gebaut und besteht aus Erdgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss. Zur rechten Seite wurde einen Garage angebaut, zur linken ein Carport. Gartenseitig wurde es ebenfalls vergrößert; es entstand ein zusätzlicher Wintergarten. Die untere Wohnung beträgt 90, die obere 80 Quadratmeter. Bei der Besichtigung stellt der Sachverständige fest, dass im Keller eine Ölheizung aus dem Baujahr steht. Doch die Familie hat bereits Angebote für eine neue Gasheizung und zur Sanierung der Badezimmer eingeholt. Diese Kosten müssen beim jetzigen Verkehrswertgutachten berücksichtigt werden.

 

Sachverständiger erstellt Verkehrswertgutachten für Zweifamilienhaus in Neumünster

Der Sachverständige Frank Drews macht die Familie darauf aufmerksam, dass bei einer geplanten Neuvermietung vermutlich auch die Holzverkleidungen in den Wohnungen entfernt werden müssten. Auch die Oberböden aus PVC sowie die Teppichbodenbeläge müssten ersetzt werden. Dem Keller attestiert er hingegen einen guten Zustand: An den Außenmauern sind keine Durchfeuchtungen festzustellen. Insgesamt muss der Sachverständige im Wertgutachten ziemlich viele Zu- und Abschläge verrechnen. Die Familie erhält schließlich mit dem Verkehrswertgutachten eine ausführliche Begutachtung und Bewertung der Räumlichkeiten, der Ausstattung und der Bausubstanz. Auch die Gespräche mit dem Sachverständigen Frank Drews sind äußerst hilfreich für die Familie, um über das Haus eine gute Entscheidung fällen zu können.


 


 

  Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Verkehrswertgutachten für Wohn- und Gewerbeimmobilien zu unterschiedlichen Anlässen:

Steuerrecht, betriebliche Entnahme, Erbschaft

Versteigerung

Kauf, Verkauf

Gerichtliche Verfahren

Nachlassregelungen, etc.

Gutachten für Betreuungsgericht

Immobiliengutachter Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Wertgutachten für Immobilien in Scharbeutz, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen, 04524 7439764 und Tel. 0234 9731350

 

Immobiliengutachten für die Bewertung von Eigentumswohnungen, Wohnhäusern und Gewerbeimmobilien:

Sehen Sie sich unsere Angebote für Immobilienbewertung an:

Verkehrswertgutachten bei Erbschaftssteuer

Verkehrswertgutachten für Betreuungsgericht

Verkehrswertgutachten zur Nachlassregelung

Verkehrswertgutachten für Gewerbegrundstücke

Verkehrswertgutachten für Sonderimmobilien

 

Verkehrswertgutachten

Wir erstellen Verkehrswertgutachten zu unterschiedlichen Anlässen und für unterschiedliche Verwendungen

Dipl. Ing. Frank Drews, zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien (Sprengnetter Zertifizierungsgesellschaft mbH), erstellt für Sie Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie. Wenn Sie Ihr Haus bewerten oder Ihre Wohnung bewerten wollen, finden Sie bei uns das passende Angebot.

Was ist Ihr Haus wert ?

Wenn Sie wissen wollen, wieviel Ihr Haus wert ist, dann rufen Sie uns doch an. Dipl. Ing. Frank Drews ist der Experte für Immobilien, der Sie gerne berät: 

Tel. 04524 7359058

 

Verkehrswertgutachten für Gericht

  • Versteigerungen
  • Ehescheidungen
  • rechtliche Streitigkeiten
  • Sozialgericht
  • Amtsgericht
  • Landgericht

Verkehrswertgutachten für Gewerbeimmobilien

  • Bürogebäude
  • Lagerhallen
  • Produktionshallen
  • Kaufhäuser
  • Kirchen
  • Handelsimmobilien

Wertgutachten für Immobilien und Rechte

  • Wohn- und Gewerbeimmobilien
  • Eigentumswohnungen (ETW)
  • Erbbaurechte
  • Sonderimmobilien
  • unbebaute Grundstück
  • Wohnungs- und Nießbrauchrecht
  • Pflegeverpflichtungen
  • Baulasten und Dienstbarkeiten
  • Verrentung von Kaufpreisen

Verkehrswertgutachten für besondere Immobilien

  • Krankenhäuser
  • Kirchengebäude
  • Kindergärten
  • Schulen
  • Hotels
  • Betreiber Immobilien

Verkehrswertgutachten bei Erbschaft

  • Wohnimmobilien
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Gewerbeimmobilien
  • Bürogebäude

Verkehrswertgutachten bei Erbschaftsteuer

  • Wohnimmobilien
  • Gewerbeimmobilien

Verkehrswertgutachten für Betreuer

  • Einfamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser

Verkehrswertgutachten fürs Finanzamt

  • Bestimmung des Betriebsvermögens
    (notwendiges Betriebsvermögen, ggf. gewillkürtes Betriebsvermögen)
  • Ermittlung des gemeinen Werts
  • Ermittlung des Werts einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen
  • Bedarfswertermittlung
  • Teilwertbestimmung
  • Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 198 Bewertungsgesetz
  • Erbschaftssteuer
  • betriebliche Entnahmen
  • Abschreibungen

 

Mietgutachten und Pachtwertgutachten

  • Wohnraum
  • Gewerberaum

 

 

Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens erforderliche Unterlagen

Zur Erteilung eines Gutachtenauftrags wird ein Sachverständigenvertrag abgeschlossen.

Grundsätzlich sollte der Auftraggeber für die Gutachtenaufstellung mindestens nachfolgende Unterlagen bereithalten:

  • einen aktuellen Auszug aus der Katasterkarte im Maßstab 1/1000

  • einen aktuellen Grundbuchauszug

  • Bauzeichungen, Baubeschreibungen

  • Ermittlungen der Wohnflächen und Bruttogrundfläche

  • ggf. Mietverträge, Auflistungen der Mieteinnahmen

  • ggf. Unterlagen oder Informationen zu Belastungen, Baulasten, etc.

  • für Eigentumswohnungen einen Abzug der Teilungserklärung

  • ggf. Erbbaurechtsvertrag


Sollte die Beschaffung dieser Informationen und Unterlagen Schwierigkeiten bereiten, unterstützen wir Sie gerne. Zum Beispiel mit einem kostengünstigen Aufmaß und der Berechnung der Wohnfläche.

Mit Erteilung des Gutachtenauftrags werden unsererseits verschieden Abfragen zum Grundstück,  z. B. zur Klärung der planungsrechtlichen Situation, des Denkmalschutzes, öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Verpflichtungen, Erschließungsbeitragssituation, Bodenbelastungen usw. vorgenommen.

Wir bewerten für Sie Immobilien z.B. in Kiel, Lübeck, Eutin, Plön, Neustadt, Grömitz, Fehmarn, Oldenburg, Kellenhusen, Dahme, Hohwacht, Ahrensböck, Bad Segeberg, Neumünster, Travemünde, Wismar, Boltenhagen.

 

Sehen Sie sich auch die Informationen auf unserer anderen Web-Seite an www.ing-drews.de

 

Kontaktdaten

Kontakt Immobilienbewertung

 

Dipl. Ing. Frank Drews
Sachverständiger für
Immobilienbewertung

Hauptbüro Bochum:
Wasserstraße 165
44799 Bochum
T 0234 9731350

Büro Scharbeutz:
Dorfstraße
23684 Wulfsdorf
T 04524 7359058