04524 7359058

Bewertung für welchen Anlass?

  • Nachlassregelung
  • Ehescheidung
  • Gerichtsverfahren
  • Steuerzahlung
  • Erbschaftssteuer
  • Betreuungssachen
  • Kauf einer Immobilie
  • Verkauf einer Immobilie

Unsere Auftraggeber

  • Amtsgericht
  • Landgericht
  • Sozialgericht
  • Familiengericht
  • Steuerberater
  • Rechtsanwälte
  • Betreuer
  • Wohnungsgesellschaften
  • Privatpersonen

Wertgutachten für Immobilien

  • Gewerbegrundstücke
  • Einfamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Sonderimmobilien
  • Krankenhäuser
  • Kaufhäuser
  • Erbbaurecht
  • Baugrundstück
  • Rechte an Grundstücken

Wir beraten Sie gern

Marte Drews und Dipl. Ing. Frank Drews
Tel. 04524 7359058

Wertgutachten für Immobilien

Gericht – Finanzamt - Beleihung das Wertgutachten für Immobilien

„gerichtsfestetes“ Verkehrswertgutachten

  • örtliche Marktdaten des zertifizierten Sachverständigen
  • amtlicher Bodenrichtwert
  • Flurkarte, Straßenkarte
  • Foto-Dokumentation zur Immobilie
  • Recherchen zum Grundstück, Berücksichtigung der maßgeblichen öffentlichen Register
  • Plausibilitätskontrollen
  • verständliche und nachvollziehbare Darstellung aller Wertermittlungsdaten, Berechnungsansätze und Wertermittlungsverfahren, 2 anerkannte Berechnungsverfahren


Wertgutachten für Immobilien

Das gerichtsfeste Wertgutachten stellt die detaillierteste Art eines Verkehrswertgutachtens dar. Das Immobilienwertgutachten ist verwendbar für:

  • gerichtliche Auseinandersetzungen (Ehescheidung, Erbstreitigkeiten, etc.)
  • zur Vorlage beim Finanzamt für die Festsetzung von Erbschafts- oder Schenkungssteuer
  • zur Beleihung des Objekts
  • für Hoheitlichen Verfahren
  • zur Regelung von Nachlasssachen

 

Enthalten sind u.a. nachfolgende Tätigkeiten:

  • Plausibilisierung von Objektaufmaßen und –berechnungen. Plausibilitätskontrollen für dargelegte Grundlagendaten.
  • Detaillierte Gebäudebeschreibung sowie eine Beschreibung des Grundstücks inkl. Fotodokumentation und Plandokumentation. Analyse der Lagefaktoren, erforderlichenfalls Aufnahme von Baumängeln und Bauschäden sowie Modernisierungsmaßnahmen. Erfassung der Daten in einem Ortstermin.
  • Detaillierte Recherche der wertrelevanten Grundstückseigenschaften, Einbeziehung aller öffentlichen Register.
  • Differenzierte Wertermittlung. Erläuterung aller Datenquellen und Begründung aller Wertermittlungsansätze.

Honorar

Sie können gerne mit mir die gewünschte Leistung absprechen - Telefon 0177 3387 046. Hiernach kalkuliere ich Ihnen gerne einen Festpreis.

 

Verkehrswertgutachten, Immobilienbewertung, Wertgutachten, Wertermittlung für Immobilien in Kiel, Lübeck, Eutin, Plön, Neustadt, Grömitz, Fehmarn, Oldenburg, Ahrensböck, Bad Segeberg, Neumünster, Travemünde, Wismar, Boltenhagen.

Verkehrswertgutachten

Wir erstellen Verkehrswertgutachten zu unterschiedlichen Anlässen und für unterschiedliche Verwendungen

Dipl. Ing. Frank Drews, zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien (Sprengnetter Zertifizierungsgesellschaft mbH), erstellt für Sie Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie. Wenn Sie Ihr Haus bewerten oder Ihre Wohnung bewerten wollen, finden Sie bei uns das passende Angebot.

Was ist Ihr Haus wert ?

Wenn Sie wissen wollen, wieviel Ihr Haus wert ist, dann rufen Sie uns doch an. Dipl. Ing. Frank Drews ist der Experte für Immobilien, der Sie gerne berät: 

Tel. 04524 7359058

 

Verkehrswertgutachten für Gericht

  • Versteigerungen
  • Ehescheidungen
  • rechtliche Streitigkeiten
  • Sozialgericht
  • Amtsgericht
  • Landgericht

Verkehrswertgutachten für Gewerbeimmobilien

  • Bürogebäude
  • Lagerhallen
  • Produktionshallen
  • Kaufhäuser
  • Kirchen
  • Handelsimmobilien

Wertgutachten für Immobilien und Rechte

  • Wohn- und Gewerbeimmobilien
  • Eigentumswohnungen (ETW)
  • Erbbaurechte
  • Sonderimmobilien
  • unbebaute Grundstück
  • Wohnungs- und Nießbrauchrecht
  • Pflegeverpflichtungen
  • Baulasten und Dienstbarkeiten
  • Verrentung von Kaufpreisen

Verkehrswertgutachten für besondere Immobilien

  • Krankenhäuser
  • Kirchengebäude
  • Kindergärten
  • Schulen
  • Hotels
  • Betreiber Immobilien

Verkehrswertgutachten bei Erbschaft

  • Wohnimmobilien
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Gewerbeimmobilien
  • Bürogebäude

Verkehrswertgutachten bei Erbschaftsteuer

  • Wohnimmobilien
  • Gewerbeimmobilien

Verkehrswertgutachten für Betreuer

  • Einfamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser

Verkehrswertgutachten fürs Finanzamt

  • Bestimmung des Betriebsvermögens
    (notwendiges Betriebsvermögen, ggf. gewillkürtes Betriebsvermögen)
  • Ermittlung des gemeinen Werts
  • Ermittlung des Werts einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen
  • Bedarfswertermittlung
  • Teilwertbestimmung
  • Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 198 Bewertungsgesetz
  • Erbschaftssteuer
  • betriebliche Entnahmen
  • Abschreibungen

 

Mietgutachten und Pachtwertgutachten

  • Wohnraum
  • Gewerberaum

 

 

Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens erforderliche Unterlagen

Zur Erteilung eines Gutachtenauftrags wird ein Sachverständigenvertrag abgeschlossen.

Grundsätzlich sollte der Auftraggeber für die Gutachtenaufstellung mindestens nachfolgende Unterlagen bereithalten:

  • einen aktuellen Auszug aus der Katasterkarte im Maßstab 1/1000

  • einen aktuellen Grundbuchauszug

  • Bauzeichungen, Baubeschreibungen

  • Ermittlungen der Wohnflächen und Bruttogrundfläche

  • ggf. Mietverträge, Auflistungen der Mieteinnahmen

  • ggf. Unterlagen oder Informationen zu Belastungen, Baulasten, etc.

  • für Eigentumswohnungen einen Abzug der Teilungserklärung

  • ggf. Erbbaurechtsvertrag


Sollte die Beschaffung dieser Informationen und Unterlagen Schwierigkeiten bereiten, unterstützen wir Sie gerne. Zum Beispiel mit einem kostengünstigen Aufmaß und der Berechnung der Wohnfläche.

Mit Erteilung des Gutachtenauftrags werden unsererseits verschieden Abfragen zum Grundstück,  z. B. zur Klärung der planungsrechtlichen Situation, des Denkmalschutzes, öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Verpflichtungen, Erschließungsbeitragssituation, Bodenbelastungen usw. vorgenommen.

Wir bewerten für Sie Immobilien z.B. in Kiel, Lübeck, Eutin, Plön, Neustadt, Grömitz, Fehmarn, Oldenburg, Kellenhusen, Dahme, Hohwacht, Ahrensböck, Bad Segeberg, Neumünster, Travemünde, Wismar, Boltenhagen.

 

Sehen Sie sich auch die Informationen auf unserer anderen Web-Seite an www.ing-drews.de

 

Kontaktdaten

Kontakt Immobilienbewertung

 

Dipl. Ing. Frank Drews
Sachverständiger für
Immobilienbewertung

Hauptbüro Bochum:
Wasserstraße 165
44799 Bochum
T 0234 9731350

Büro Scharbeutz:
Dorfstraße
23684 Wulfsdorf
T 04524 7359058