Wertgutachten für Immobilien
Gericht – Finanzamt - Beleihung das Wertgutachten für Immobilien
„gerichtsfestetes“ Verkehrswertgutachten
- örtliche Marktdaten des zertifizierten Sachverständigen
- amtlicher Bodenrichtwert
- Flurkarte, Straßenkarte
- Foto-Dokumentation zur Immobilie
- Recherchen zum Grundstück, Berücksichtigung der maßgeblichen öffentlichen Register
- Plausibilitätskontrollen
- verständliche und nachvollziehbare Darstellung aller Wertermittlungsdaten, Berechnungsansätze und Wertermittlungsverfahren, 2 anerkannte Berechnungsverfahren
Wertgutachten für Immobilien
Das gerichtsfeste Wertgutachten stellt die detaillierteste Art eines Verkehrswertgutachtens dar. Das Immobilienwertgutachten ist verwendbar für:
- gerichtliche Auseinandersetzungen (Ehescheidung, Erbstreitigkeiten, etc.)
- zur Vorlage beim Finanzamt für die Festsetzung von Erbschafts- oder Schenkungssteuer
- zur Beleihung des Objekts
- für Hoheitlichen Verfahren
- zur Regelung von Nachlasssachen
Enthalten sind u.a. nachfolgende Tätigkeiten:
- Plausibilisierung von Objektaufmaßen und –berechnungen. Plausibilitätskontrollen für dargelegte Grundlagendaten.
- Detaillierte Gebäudebeschreibung sowie eine Beschreibung des Grundstücks inkl. Fotodokumentation und Plandokumentation. Analyse der Lagefaktoren, erforderlichenfalls Aufnahme von Baumängeln und Bauschäden sowie Modernisierungsmaßnahmen. Erfassung der Daten in einem Ortstermin.
- Detaillierte Recherche der wertrelevanten Grundstückseigenschaften, Einbeziehung aller öffentlichen Register.
- Differenzierte Wertermittlung. Erläuterung aller Datenquellen und Begründung aller Wertermittlungsansätze.
Honorar
Sie können gerne mit mir die gewünschte Leistung absprechen - Telefon 0177 3387 046. Hiernach kalkuliere ich Ihnen gerne einen Festpreis.
Verkehrswertgutachten, Immobilienbewertung, Wertgutachten, Wertermittlung für Immobilien in Kiel, Lübeck, Eutin, Plön, Neustadt, Grömitz, Fehmarn, Oldenburg, Ahrensböck, Bad Segeberg, Neumünster, Travemünde, Wismar, Boltenhagen.