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Marktpreisermittlung als Kurzgutachten

Kurzgutachten zur Ermittlung des Marktpreises einer Immobilie

Die Marktpreisermittlung als Kurzbewertung für den Verkauf oder Kauf einer Immobilie

Immobilienbewertung Dipl. Ing. Frank Drews bewertet als zertifizierter Sachverständiger für Wohn- und Gewerbeimmobilien gemäß ISO IEC 17024 ihre Wunschimmobilie.

 

 

Die Kurzbewertung beinhaltet:

Automatisierte Wertermittlung mit

+ Datenabgleich mit einer bundesweiten Datenbank

+ Grundstücksmarktkenntnis des Sachverständigen

+ amtlicher Bodenrichtwert

+ Erkenntnisse aus dem Ortstermin

 

Aufbau des Kurzgutachtens

  • Objektbeschreibung

  • Ausstattungsmerkmale, vorgenommene Modernisierungsmaßnahmen der letzten 15 Jahre, unterstellte Modernisierungsmaßnahmen für festgestellten Modernisierungsbedarf, Instandhaltungserfordernisse

  • Bodenwertermittlung mit dem amtlichen Bodenrichtwert der zugeordneten Bodenrichtwertzone

  • Berechnung eines Wertermittlungsverfahrens

  • je nach Immobilienart Berechnung eines der Verfahrenswerte Ertragswert, Sachwert, Vergleichswert

  • aus dem Verfahrenswert wird der Marktwert der Immobilie abgeleitet
     

 

Die Erfassung der Objektdaten erfolgt formularorientiert bei dem Besichtigungstermin, der gemeinsam mit dem Auftraggeber durchgeführt wird. Die Marktpreisermittlung ist ein kurzgefasstes, schematisch aufgebautes Bewertungsverfahren, welches kurzfristig ausgeführt werden kann, um eine grobe Marktwerteinschätzung für das Bewertungsobjekt zur Verfügung zu stellen. Die Formulierung eines eigenen Verkaufsangebotes oder die Überprüfung eines vorliegenden Kaufangebotes auf Marktüblichkeit sind hierfür die vornehmlichen Anlässe.

 

Regelmäßig ist die Marktpreisermittlung nicht für die Verwendung zur Nachlassregelung, bei Gerichtsverfahren oder zur Klärung von Steuerbeträgen geeignet.

Der Auftraggeber stellt für die Bewertung die Informationen zum Bewertungsobjekt zur Verfügung. Instandhaltungsrückstau oder Modernisierungsbedarf werden als Pauschalbeträge für die Immobilienbewertung berücksichtigt. Eine tiefergehende Differenzierung dieser Positionen erfolgt im Kurzgutachten nicht.

Die Erstellung der Marktpreisermittlung ist für die Immobilienarten Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser möglich.

Für den Besichtigungstermin sollte der Auftraggeber nach folgende Unterlagen zur Verfügung stellen:

- Katasterkarte

- Grundbuchauszug, vollständig

- Bauzeichnungen, Grundrisse, Angabe der Wohnfläche

- gegebenenfalls aktuelle Mieten

 

 

Weitere Informationen zum Bewertungsobjekt werden ausschließlich während eines gemeinsamen Besichtigungstermins (innen, außen) erfasst. Für Daten, die nicht bekannt sind, werden plausible Annahmen getroffen.

 

Mit den im Ortstermin gewonnenen Erkenntnissen und den zur Verfügung gestellten Unterlagen erfolgt die Erstellung der Marktpreisermittlung innendienstlich im Büro des Sachverständigen. Innerhalb von wenigen Tagen nach der Ortsbesichtigung erhalten Sie das Dokument im PDF-Format per E-Mail zugestellt.

 

Honorar für das Kurzgutachten

Der Pauschalpreis für die Immobilien-Wertexpertise einer unbelasteten Eigentumswohnung oder eines unbelasteten Einfamilienhauses beginnt bei 795 € inklusive Mehrwertsteuer.

 

Preise für Drei- oder Mehrfamilienhäuser nennen wir Ihnen gerne auf Anfrage.

 

Tags: Kurzgutachten, Kurzbewertung, Immobilienbewertung,

 

Wertermittlung für Immobilien z.B. in Lübeck, Kiel, Travemünde, Fehmarn, Oldenburg, Ostsee, Grömitz, Eutin, Plön, Neumünster, Bad Segeberg, Ahrensböck, Malente, Scharbeutz, Timmendorf, Neustadt

Verkehrswertgutachten

Wir erstellen Verkehrswertgutachten zu unterschiedlichen Anlässen und für unterschiedliche Verwendungen

Dipl. Ing. Frank Drews, zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien (Sprengnetter Zertifizierungsgesellschaft mbH), erstellt für Sie Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie. Wenn Sie Ihr Haus bewerten oder Ihre Wohnung bewerten wollen, finden Sie bei uns das passende Angebot.

Was ist Ihr Haus wert ?

Wenn Sie wissen wollen, wieviel Ihr Haus wert ist, dann rufen Sie uns doch an. Dipl. Ing. Frank Drews ist der Experte für Immobilien, der Sie gerne berät: 

Tel. 04524 7359058

 

Verkehrswertgutachten für Gericht

  • Versteigerungen
  • Ehescheidungen
  • rechtliche Streitigkeiten
  • Sozialgericht
  • Amtsgericht
  • Landgericht

Verkehrswertgutachten für Gewerbeimmobilien

  • Bürogebäude
  • Lagerhallen
  • Produktionshallen
  • Kaufhäuser
  • Kirchen
  • Handelsimmobilien

Wertgutachten für Immobilien und Rechte

  • Wohn- und Gewerbeimmobilien
  • Eigentumswohnungen (ETW)
  • Erbbaurechte
  • Sonderimmobilien
  • unbebaute Grundstück
  • Wohnungs- und Nießbrauchrecht
  • Pflegeverpflichtungen
  • Baulasten und Dienstbarkeiten
  • Verrentung von Kaufpreisen

Verkehrswertgutachten für besondere Immobilien

  • Krankenhäuser
  • Kirchengebäude
  • Kindergärten
  • Schulen
  • Hotels
  • Betreiber Immobilien

Verkehrswertgutachten bei Erbschaft

  • Wohnimmobilien
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Gewerbeimmobilien
  • Bürogebäude

Verkehrswertgutachten bei Erbschaftsteuer

  • Wohnimmobilien
  • Gewerbeimmobilien

Verkehrswertgutachten für Betreuer

  • Einfamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser

Verkehrswertgutachten fürs Finanzamt

  • Bestimmung des Betriebsvermögens
    (notwendiges Betriebsvermögen, ggf. gewillkürtes Betriebsvermögen)
  • Ermittlung des gemeinen Werts
  • Ermittlung des Werts einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen
  • Bedarfswertermittlung
  • Teilwertbestimmung
  • Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 198 Bewertungsgesetz
  • Erbschaftssteuer
  • betriebliche Entnahmen
  • Abschreibungen

 

Mietgutachten und Pachtwertgutachten

  • Wohnraum
  • Gewerberaum

 

 

Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens erforderliche Unterlagen

Zur Erteilung eines Gutachtenauftrags wird ein Sachverständigenvertrag abgeschlossen.

Grundsätzlich sollte der Auftraggeber für die Gutachtenaufstellung mindestens nachfolgende Unterlagen bereithalten:

  • einen aktuellen Auszug aus der Katasterkarte im Maßstab 1/1000

  • einen aktuellen Grundbuchauszug

  • Bauzeichungen, Baubeschreibungen

  • Ermittlungen der Wohnflächen und Bruttogrundfläche

  • ggf. Mietverträge, Auflistungen der Mieteinnahmen

  • ggf. Unterlagen oder Informationen zu Belastungen, Baulasten, etc.

  • für Eigentumswohnungen einen Abzug der Teilungserklärung

  • ggf. Erbbaurechtsvertrag


Sollte die Beschaffung dieser Informationen und Unterlagen Schwierigkeiten bereiten, unterstützen wir Sie gerne. Zum Beispiel mit einem kostengünstigen Aufmaß und der Berechnung der Wohnfläche.

Mit Erteilung des Gutachtenauftrags werden unsererseits verschieden Abfragen zum Grundstück,  z. B. zur Klärung der planungsrechtlichen Situation, des Denkmalschutzes, öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Verpflichtungen, Erschließungsbeitragssituation, Bodenbelastungen usw. vorgenommen.

Wir bewerten für Sie Immobilien z.B. in Kiel, Lübeck, Eutin, Plön, Neustadt, Grömitz, Fehmarn, Oldenburg, Kellenhusen, Dahme, Hohwacht, Ahrensböck, Bad Segeberg, Neumünster, Travemünde, Wismar, Boltenhagen.

 

Sehen Sie sich auch die Informationen auf unserer anderen Web-Seite an www.ing-drews.de

 

Kontaktdaten

Kontakt Immobilienbewertung

 

Dipl. Ing. Frank Drews
Sachverständiger für
Immobilienbewertung

Hauptbüro Bochum:
Wasserstraße 165
44799 Bochum
T 0234 9731350

Büro Scharbeutz:
Dorfstraße
23684 Wulfsdorf
T 04524 7359058