Marktpreisermittlung als Kurzgutachten
Kurzgutachten zur Ermittlung des Marktpreises einer Immobilie
Die Marktpreisermittlung als Kurzbewertung für den Verkauf oder Kauf einer Immobilie
Immobilienbewertung Dipl. Ing. Frank Drews bewertet als zertifizierter Sachverständiger für Wohn- und Gewerbeimmobilien gemäß ISO IEC 17024 ihre Wunschimmobilie.
Die Kurzbewertung beinhaltet:
Automatisierte Wertermittlung mit
+ Datenabgleich mit einer bundesweiten Datenbank
+ Grundstücksmarktkenntnis des Sachverständigen
+ amtlicher Bodenrichtwert
+ Erkenntnisse aus dem Ortstermin
Aufbau des Kurzgutachtens
- Objektbeschreibung
- Ausstattungsmerkmale, vorgenommene Modernisierungsmaßnahmen der letzten 15 Jahre, unterstellte Modernisierungsmaßnahmen für festgestellten Modernisierungsbedarf, Instandhaltungserfordernisse
- Bodenwertermittlung mit dem amtlichen Bodenrichtwert der zugeordneten Bodenrichtwertzone
- Berechnung eines Wertermittlungsverfahrens
- je nach Immobilienart Berechnung eines der Verfahrenswerte Ertragswert, Sachwert, Vergleichswert
- aus dem Verfahrenswert wird der Marktwert der Immobilie abgeleitet
Die Erfassung der Objektdaten erfolgt formularorientiert bei dem Besichtigungstermin, der gemeinsam mit dem Auftraggeber durchgeführt wird. Die Marktpreisermittlung ist ein kurzgefasstes, schematisch aufgebautes Bewertungsverfahren, welches kurzfristig ausgeführt werden kann, um eine grobe Marktwerteinschätzung für das Bewertungsobjekt zur Verfügung zu stellen. Die Formulierung eines eigenen Verkaufsangebotes oder die Überprüfung eines vorliegenden Kaufangebotes auf Marktüblichkeit sind hierfür die vornehmlichen Anlässe.
Regelmäßig ist die Marktpreisermittlung nicht für die Verwendung zur Nachlassregelung, bei Gerichtsverfahren oder zur Klärung von Steuerbeträgen geeignet.
Der Auftraggeber stellt für die Bewertung die Informationen zum Bewertungsobjekt zur Verfügung. Instandhaltungsrückstau oder Modernisierungsbedarf werden als Pauschalbeträge für die Immobilienbewertung berücksichtigt. Eine tiefergehende Differenzierung dieser Positionen erfolgt im Kurzgutachten nicht.
Die Erstellung der Marktpreisermittlung ist für die Immobilienarten Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser möglich.
Für den Besichtigungstermin sollte der Auftraggeber nach folgende Unterlagen zur Verfügung stellen:
- Katasterkarte
- Grundbuchauszug, vollständig
- Bauzeichnungen, Grundrisse, Angabe der Wohnfläche
- gegebenenfalls aktuelle Mieten
Weitere Informationen zum Bewertungsobjekt werden ausschließlich während eines gemeinsamen Besichtigungstermins (innen, außen) erfasst. Für Daten, die nicht bekannt sind, werden plausible Annahmen getroffen.
Mit den im Ortstermin gewonnenen Erkenntnissen und den zur Verfügung gestellten Unterlagen erfolgt die Erstellung der Marktpreisermittlung innendienstlich im Büro des Sachverständigen. Innerhalb von wenigen Tagen nach der Ortsbesichtigung erhalten Sie das Dokument im PDF-Format per E-Mail zugestellt.
Honorar für das Kurzgutachten
Der Pauschalpreis für die Immobilien-Wertexpertise einer unbelasteten Eigentumswohnung oder eines unbelasteten Einfamilienhauses beginnt bei 795 € inklusive Mehrwertsteuer.
Preise für Drei- oder Mehrfamilienhäuser nennen wir Ihnen gerne auf Anfrage.
Tags: Kurzgutachten, Kurzbewertung, Immobilienbewertung,
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