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Wertgutachten fürs Finanzamt

Verkehrswertgutachten - Finanzamt - steuerrechtliche Bewertungen

Für die Anfertigung eines Verkehrswertgutachtens zur Vorlage beim Finanzamt kann es verschiedene steuerrechtliche Anlässe geben. Zum Beispiel zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes zur Bemessung der Schenkungssteuer oder der Erbschaftssteuer, für die Entnahme eines Grundstücks oder einer Immobilie aus dem Betriebsvermögen zur Überführung in das Privatvermögen, zur Bestimmung eines Wertanteils für bauliche Anlagen zu Abschreibungszwecken oder für die Ermittlung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer von Gebäuden im Hinblick auf Abschreibungsmöglichkeiten.

Primär geht es um Steuerzahlungen oder um steuermindernde Maßnahmen. Regelmäßig benötigt die Steuerbehörde zur Anerkennung differenzierte, eingehend begründete und nachvollziehbare Verkehrswertgutachten. Unser Produkt "gerichtsfestes" Wertgutachten ist für diesen Bewertungsanlass maßgeschneidert.

Das Wertgutachten für steuerrechtliche Anlässe

+ örtliche Marktdaten des Sachverständigen

+ amtlicher Bodenrichtwert

+ Straßenkarte, Katasterkarte

+ Fotodokumentation

+ Recherchen zum Grundstück, Berücksichtigung aller öffentlichen Register

+ Plausibilitätskontrollen

+ Nachvollziehbare Darstellung aller Wertermittlungsdaten, Berechnungsansätze und Wertermittlungsverfahren, 2 Berechnungsverfahren

 

Immobilien Wertgutachten – Finanzamt

Unser gerichtsfestes Wertgutachten stellt die ausführlichste Form eines Verkehrswertgutachtens dar. Das Wertgutachten ist verwendbar für:

Immobilien, Grundstücke und Erbbaurechte jeder Art, z.B. für Wohn- und Geschäftsimmobilien, Gewerbeimmobilien, Investorimmobilien, unbebaute Grundstücke, Kaufhäuser, Eigentumswohungen etc.

Enthalten sind u.a. nachfolgende Tätigkeiten:

  • Überprüfung von Objektaufmaßen und –berechnungen. Plausibilitätskontrollen für dargelegte Grundlagendaten.

  • Gebäudebeschreibung sowie eine Beschreibung des Grundstücks inkl. Fotodokumentation und Plänen. Analyse der Lagefaktoren, erforderlichenfalls
    Aufnahme von Baumängeln und Bauschäden sowie Modernisierungsmaßnahmen. Datenerfassung in einem Ortstermin.

  • Detaillierte Recherche der wertrelevanten Grundstückseigenschaften, Einbeziehung aller öffentlichen Register.

  • Differenzierte Wertermittlung. Erläuterung aller Datenquellen und Begründung aller Wertermittlungsansätze.

 

Honorar für das Verkehrswertgutachten

Sie können gerne mit uns für die Kalkulation eines Festpreisangebot den gewünschten Leistungsumfang besprechen - Telefon 04524 7439764. Ob das Gutachten dem gewünschten Zweck dient, kann ggf. vorher mit einer Wertexpertise überprüft werden.

Verkehrswertermittlung zu steuerrechtlichen Anlässen bieten wir unter anderem in:

Lübeck, Kiel, Neustadt, Eutin, Plön, Neumünster, Oldenburg, Fehmarn, Grömitz, Malente, Scharbeutz, Pansdorf, Travemünde, Ostsee

 

Tags: Immobilienbewertung, Marktwert, Verkehrswertgutachten, Gewerbegrundstück, Gewerbeimmobilie, Immobilien, Erbschaftssteuer, betriebliche Entnahme,

 

Beispiele für steuerrechtliche Bewertungsanlässe

Aktuell

Bewertung einer Gewerbeimmobilie in Hamburg
Entnahme aus dem Betriebsvermögen

Hallenobjekt mit Büroanteil

 

Februar 2017
Immobilienerbschaft

Zweifamilienhaus, 2 Garagen
durch das Finanzamt ermittelter Wert 240.000 €
durch Gutachten ermittelter Verkehrswert 200.000 €

 

Dezember 2016
Immobilienerbschaft

Mehrfamilienhaus 15 Wohneinheiten, 18 Garagen
durch das Finanzamt ermittelter Wert 570.000 €
durch Gutachten ermittelter Verkehrswert 450.000 €

 

Juli 2016
Teilwertbestimmung Ladenlokal

Bäckereigeschäft in Wohn- und Geschäftshaus
vorab ermittelter Teilwert 440.000 €
durch Gutachten ermittelter Teilwert 220.000 €

 

Verkehrswertgutachten

Wir erstellen Verkehrswertgutachten zu unterschiedlichen Anlässen und für unterschiedliche Verwendungen

Dipl. Ing. Frank Drews, zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien (Sprengnetter Zertifizierungsgesellschaft mbH), erstellt für Sie Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie. Wenn Sie Ihr Haus bewerten oder Ihre Wohnung bewerten wollen, finden Sie bei uns das passende Angebot.

Was ist Ihr Haus wert ?

Wenn Sie wissen wollen, wieviel Ihr Haus wert ist, dann rufen Sie uns doch an. Dipl. Ing. Frank Drews ist der Experte für Immobilien, der Sie gerne berät: 

Tel. 04524 7359058

 

Verkehrswertgutachten für Gericht

  • Versteigerungen
  • Ehescheidungen
  • rechtliche Streitigkeiten
  • Sozialgericht
  • Amtsgericht
  • Landgericht

Verkehrswertgutachten für Gewerbeimmobilien

  • Bürogebäude
  • Lagerhallen
  • Produktionshallen
  • Kaufhäuser
  • Kirchen
  • Handelsimmobilien

Wertgutachten für Immobilien und Rechte

  • Wohn- und Gewerbeimmobilien
  • Eigentumswohnungen (ETW)
  • Erbbaurechte
  • Sonderimmobilien
  • unbebaute Grundstück
  • Wohnungs- und Nießbrauchrecht
  • Pflegeverpflichtungen
  • Baulasten und Dienstbarkeiten
  • Verrentung von Kaufpreisen

Verkehrswertgutachten für besondere Immobilien

  • Krankenhäuser
  • Kirchengebäude
  • Kindergärten
  • Schulen
  • Hotels
  • Betreiber Immobilien

Verkehrswertgutachten bei Erbschaft

  • Wohnimmobilien
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Gewerbeimmobilien
  • Bürogebäude

Verkehrswertgutachten bei Erbschaftsteuer

  • Wohnimmobilien
  • Gewerbeimmobilien

Verkehrswertgutachten für Betreuer

  • Einfamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser

Verkehrswertgutachten fürs Finanzamt

  • Bestimmung des Betriebsvermögens
    (notwendiges Betriebsvermögen, ggf. gewillkürtes Betriebsvermögen)
  • Ermittlung des gemeinen Werts
  • Ermittlung des Werts einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen
  • Bedarfswertermittlung
  • Teilwertbestimmung
  • Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 198 Bewertungsgesetz
  • Erbschaftssteuer
  • betriebliche Entnahmen
  • Abschreibungen

 

Mietgutachten und Pachtwertgutachten

  • Wohnraum
  • Gewerberaum

 

 

Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens erforderliche Unterlagen

Zur Erteilung eines Gutachtenauftrags wird ein Sachverständigenvertrag abgeschlossen.

Grundsätzlich sollte der Auftraggeber für die Gutachtenaufstellung mindestens nachfolgende Unterlagen bereithalten:

  • einen aktuellen Auszug aus der Katasterkarte im Maßstab 1/1000

  • einen aktuellen Grundbuchauszug

  • Bauzeichungen, Baubeschreibungen

  • Ermittlungen der Wohnflächen und Bruttogrundfläche

  • ggf. Mietverträge, Auflistungen der Mieteinnahmen

  • ggf. Unterlagen oder Informationen zu Belastungen, Baulasten, etc.

  • für Eigentumswohnungen einen Abzug der Teilungserklärung

  • ggf. Erbbaurechtsvertrag


Sollte die Beschaffung dieser Informationen und Unterlagen Schwierigkeiten bereiten, unterstützen wir Sie gerne. Zum Beispiel mit einem kostengünstigen Aufmaß und der Berechnung der Wohnfläche.

Mit Erteilung des Gutachtenauftrags werden unsererseits verschieden Abfragen zum Grundstück,  z. B. zur Klärung der planungsrechtlichen Situation, des Denkmalschutzes, öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Verpflichtungen, Erschließungsbeitragssituation, Bodenbelastungen usw. vorgenommen.

Wir bewerten für Sie Immobilien z.B. in Kiel, Lübeck, Eutin, Plön, Neustadt, Grömitz, Fehmarn, Oldenburg, Kellenhusen, Dahme, Hohwacht, Ahrensböck, Bad Segeberg, Neumünster, Travemünde, Wismar, Boltenhagen.

 

Sehen Sie sich auch die Informationen auf unserer anderen Web-Seite an www.ing-drews.de

 

Kontaktdaten

Kontakt Immobilienbewertung

 

Dipl. Ing. Frank Drews
Sachverständiger für
Immobilienbewertung

Hauptbüro Bochum:
Wasserstraße 165
44799 Bochum
T 0234 9731350

Büro Scharbeutz:
Dorfstraße
23684 Wulfsdorf
T 04524 7359058