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Immobiliengutachter - Immobilienbewertung in Grömitz

Immobiliengutachter für Immobilienbewertung in Grömitz

Immobilienbewertung in Grömitz. Immobiliengutachter bewertet Ihre Immobilie oder Ihre Eigentumswohnung in Grömitz und der Region. Dipl. Ing. Frank Drews, der zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung erstellt Wertgutachten, Verkehrswertgutachten oder Immobiliengutachten für Ihre Immobilie in Grömitz. Lassen Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung durch einen zertifizierten Immobilienbewerter schätzen. Verkehrswertgutachten von Dipl. Ing. Frank Drews für Grömitz.

Gerichtlicher Sachverständiger für Immobilienbewertung in Grömitz

Dipl. Ing. Frank Drews ist als gerichtlicher Sachverständiger in Grömitz für Immobilienbewertung für Amtsgerichte, Landgerichte, Zwangsversteigerungsgerichte und Familiengerichte tätig. Sie erhalten von Immobilienbewertung Dipl. Ing. Frank Drews z.B. Wertermittlungen als gerichtsfestes Wertgutachten oder Wertexpertisen für Ihre Immobilie als Kurzgutachten oder eine mündliche Immobilienberatung bei Kauf oder Verkauf von Immobilien in Grömitz. Immobilienbewertung Dipl. Ing. Frank Drews ist Ansprechpartner für Bewertungen bei Betreuungsverfahren in Grömitz.

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne, Tel. 04524 7439764.

Informationen zu Grömitz:

Grömitz ist ein Seebad im Kreis Ostholstein an der Lübecker Bucht. Es hat über 7000 Einwohner auf einer Fläche von rund 51 Quadratkilometern und ist eines der ältesten Ostseebäder. Die Kirche stammt aus dem 13. Jahrhundert. Grömitz besaß bereits um1400 einen seegängigen Hafen, der jedoch im 17. Jahrhundert wieder versandete. Heute hat Grömitz einen modernen Yachthafen. Die fast 400 Meter lange Seebrücke, die Steilküste, das Spaß- und Wellenbad „Grömitzer Welle“, der Kletterpark und verschiedene Veranstaltungen machen Grömitz zu einem beliebten Ferienziel an der Ostsee, dass keine Urlauberwünsche offen lässt.

Service für Immobilienbewertung in Grömitz

Der Sachverständige für Immobilienbewertung Dipl. Ing. Frank Drews bietet seit über 25 Jahren Dienstleitungen rund um die Immobilien an. Dabei ist die Bewertung von Immobilien gemäß Immobilienwertermittlungsverordnung nach dem Ertragswertverfahren, dem Sachwertverfahren oder dem Vergleichswertverfahren eine zentrale Aufgabe. Der erfahrene zertifizierte Sachverständige wird in einem Verkehrswertgutachten möglichst zwei dieser möglichen Bewertungsverfahren anwenden, um einen belastbaren Verkehrswert herzuleiten.Eigentumswohnungen werden regelmäßig nach dem Vergleichswertverfahren bewertet. Für Immobilien, die vermietet werden, wird das Ertragswertverfahren eingesetzt. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern kommt das Sachwertverfahren zur Anwendung. Für alle Bewertungsverfahren  gilt, geeignete Marktdaten, wie marktübliche Mieten, Liegenschaftszinssätze, Vergleichsfaktoren, Sachwertfaktoren und Bodenrichtwerte, müssen für die Anwendung verfügbar sein.

Besondere Angebote von Immobilienbewertung Dipl. Ing. Frank Drews für Neustadt in Holstein bestehen zum Beispiel für:

 

Zu den Städten in der Umgebung von Grömitz zählen Bad Schwartau, Scharbeuz, Neustadt in Holstein, Oldenburg in Holstein, Timmendorfer Strand, Travemünde, Eutin, Plön, Lübeck, Wismar, Schwerin und Lauenburg

Soviel ist Ihr Haus in Grömitz wert

Wenn Sie wissen wollen, wieviel Ihr Haus in Grömitz wert ist, rufen Sie uns doch an. Telefonische Beratung sofort unter

Tel. 04524 7439764.

 

 

Verkehrswertgutachten

Wir erstellen Verkehrswertgutachten zu unterschiedlichen Anlässen und für unterschiedliche Verwendungen

Dipl. Ing. Frank Drews, zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien (Sprengnetter Zertifizierungsgesellschaft mbH), erstellt für Sie Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie. Wenn Sie Ihr Haus bewerten oder Ihre Wohnung bewerten wollen, finden Sie bei uns das passende Angebot.

Was ist Ihr Haus wert ?

Wenn Sie wissen wollen, wieviel Ihr Haus wert ist, dann rufen Sie uns doch an. Dipl. Ing. Frank Drews ist der Experte für Immobilien, der Sie gerne berät: 

Tel. 04524 7359058

 

Verkehrswertgutachten für Gericht

  • Versteigerungen
  • Ehescheidungen
  • rechtliche Streitigkeiten
  • Sozialgericht
  • Amtsgericht
  • Landgericht

Verkehrswertgutachten für Gewerbeimmobilien

  • Bürogebäude
  • Lagerhallen
  • Produktionshallen
  • Kaufhäuser
  • Kirchen
  • Handelsimmobilien

Wertgutachten für Immobilien und Rechte

  • Wohn- und Gewerbeimmobilien
  • Eigentumswohnungen (ETW)
  • Erbbaurechte
  • Sonderimmobilien
  • unbebaute Grundstück
  • Wohnungs- und Nießbrauchrecht
  • Pflegeverpflichtungen
  • Baulasten und Dienstbarkeiten
  • Verrentung von Kaufpreisen

Verkehrswertgutachten für besondere Immobilien

  • Krankenhäuser
  • Kirchengebäude
  • Kindergärten
  • Schulen
  • Hotels
  • Betreiber Immobilien

Verkehrswertgutachten bei Erbschaft

  • Wohnimmobilien
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Gewerbeimmobilien
  • Bürogebäude

Verkehrswertgutachten bei Erbschaftsteuer

  • Wohnimmobilien
  • Gewerbeimmobilien

Verkehrswertgutachten für Betreuer

  • Einfamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser

Verkehrswertgutachten fürs Finanzamt

  • Bestimmung des Betriebsvermögens
    (notwendiges Betriebsvermögen, ggf. gewillkürtes Betriebsvermögen)
  • Ermittlung des gemeinen Werts
  • Ermittlung des Werts einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen
  • Bedarfswertermittlung
  • Teilwertbestimmung
  • Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 198 Bewertungsgesetz
  • Erbschaftssteuer
  • betriebliche Entnahmen
  • Abschreibungen

 

Mietgutachten und Pachtwertgutachten

  • Wohnraum
  • Gewerberaum

 

 

Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens erforderliche Unterlagen

Zur Erteilung eines Gutachtenauftrags wird ein Sachverständigenvertrag abgeschlossen.

Grundsätzlich sollte der Auftraggeber für die Gutachtenaufstellung mindestens nachfolgende Unterlagen bereithalten:

  • einen aktuellen Auszug aus der Katasterkarte im Maßstab 1/1000

  • einen aktuellen Grundbuchauszug

  • Bauzeichungen, Baubeschreibungen

  • Ermittlungen der Wohnflächen und Bruttogrundfläche

  • ggf. Mietverträge, Auflistungen der Mieteinnahmen

  • ggf. Unterlagen oder Informationen zu Belastungen, Baulasten, etc.

  • für Eigentumswohnungen einen Abzug der Teilungserklärung

  • ggf. Erbbaurechtsvertrag


Sollte die Beschaffung dieser Informationen und Unterlagen Schwierigkeiten bereiten, unterstützen wir Sie gerne. Zum Beispiel mit einem kostengünstigen Aufmaß und der Berechnung der Wohnfläche.

Mit Erteilung des Gutachtenauftrags werden unsererseits verschieden Abfragen zum Grundstück,  z. B. zur Klärung der planungsrechtlichen Situation, des Denkmalschutzes, öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Verpflichtungen, Erschließungsbeitragssituation, Bodenbelastungen usw. vorgenommen.

Wir bewerten für Sie Immobilien z.B. in Kiel, Lübeck, Eutin, Plön, Neustadt, Grömitz, Fehmarn, Oldenburg, Kellenhusen, Dahme, Hohwacht, Ahrensböck, Bad Segeberg, Neumünster, Travemünde, Wismar, Boltenhagen.

 

Sehen Sie sich auch die Informationen auf unserer anderen Web-Seite an www.ing-drews.de

 

Kontaktdaten

Kontakt Immobilienbewertung

 

Dipl. Ing. Frank Drews
Sachverständiger für
Immobilienbewertung

Hauptbüro Bochum:
Wasserstraße 165
44799 Bochum
T 0234 9731350

Büro Scharbeutz:
Dorfstraße
23684 Wulfsdorf
T 04524 7359058